Lehrerausflug und Teamevent? So sieht es mit dem Versicherungsschutz aus

Die Corona-Pandemie hat unser aller Nerven strapaziert und auch den meisten Kollegien nicht gutgetan. Vielfach hat der Zusammenhalt im Kollegium gelitten. Dem können Sie jetzt, wo die Corona-SchutzmaĂźnahmen langsam zurĂĽckgefahren werden, mit einer gemeinsamen Aktion des Kollegiums entgegenwirken: natĂĽrlich nicht im Rahmen einer Gesamtkonferenz, sondern in Form eines gemeinsamen Ausflugs oder eines Teamevents. Wenn Sie solche Aktivitäten planen, sollten Sie darauf achten, dass die Kolleginnen und Kollegen (KuK) gesetzlich unfallversichert sind. Lehrkräfte sind auch bei Teamevents gesetzlich unfallversichert Auch bei „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen“ – z. B. gemeinsame AusflĂĽge des Kollegiums oder Teamevents – besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: fĂĽr verbeamtete Lehrkräfte ĂĽber die UnfallfĂĽrsorge des jeweiligen Bundeslandes, fĂĽr Lehrkräfte im Anstellungsverhältnis ĂĽber die Landesunfallkasse. Diese Voraussetzungen mĂĽssen fĂĽr den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Teamevents erfĂĽllt sein Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht bei AusflĂĽgen oder gemeinsamen Aktivitäten des Kollegiums, wenn - die Veranstaltung das Ziel hat, den Zusammenhalt und die Verbundenheit im Kollegium zu fördern.- alle KuK an der Veranstaltung teilnehmen dĂĽrfen und hierzu eingeladen werden.- die Schulleitung an der Veranstaltung teilnimmt.- die Veranstaltung bei der Schulbehörde angemeldet und diese von dort gebilligt wurde. Ebenfalls versichert sind der direkte Weg zum Ausflugsziel und der direkte Heimweg im Anschluss an das Ende der Veranstaltung. Achtung!Stehen bei der Veranstaltung weniger die Entwicklung und der Zusammenhalt des Kollegiums, sondern eher die persönliche Freizeitgestaltung, die Erholung und die Unterhaltung des Teams im Vordergrund, steht die Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Konsequenz: Es besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz, wenn Teile des Kollegiums nicht teilnehmen können Beachten Sie bei der Auswahl des Ausflugsziels oder des Events, dass alle KuK hieran teilnehmen können. Planen Sie Events, bei denen klar ist, dass einzelne KuK – z. B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder Behinderungen – hieran nicht teilnehmen können, fehlt der Veranstaltung der Team-Building-Charakter. Damit entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und ĂĽber 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprĂĽfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Unfallversicherungsschutz: auch für Unfälle, die von Kolleg:innen verursacht wurden

Grundsätzlich sind Lehrkräfte während des Dienstes – auch bei Klassenfahrten und Ausflügen – unfallversichert. Verbeamtete Lehrkräfte genießen Dienstunfallschutz nach § 31 BeamtVG direkt über den Dienstherrn. Bei angestellten Lehrkräften besteht

Teaser
Hetze gegen Lehrkräfte – so wehren Sie sich gegen Verleumdungen

Digitale Kommunikation macht’s möglich: Schnell sind Gerüchte oder Beschimpfungen in die Welt gesetzt und verbreiten sich in Windeseile. Beleidigungen, Demütigungen und persönliche Verletzungen schaukeln sich schnell öffentlich hoch. Was Sie