Masernimpfpflicht: Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Vor 1 ½ Jahren wurde sie heftig diskutiert: die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen. Irgendwie wurde diese Diskussion fast vollkommen von der Corona-Pandemie aus dem Blickfeld verdrängt. Aber Corona hin, Corona her – die Masernimpfpflicht ist Fakt und geltendes Recht, das Sie als Schulleitung umsetzen müssen. Und am 31.07.2021 läuft die Übergangsfrist ab. Eigentlich. Denn diese Übergangsfrist wurde – mit Blick auf die Corona-Pandemie – bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Masernimpfpflicht und deren Umsetzung wird Sie als Schulleitung in den kommenden Wochen und Monaten daher zwangsläufig beschäftigen. Das wirft Fragen auf, die ich Ihnen hier beantworte. Frage 1: „Muss ich als Schulleitung kontrollieren, ob alle Schülerinnen und Schüler (SuS) gegen Masern geimpft sind?“ Antwort: Ja. Das müssen Sie. Denn seit dem 01.03.2020 müssen in Deutschland alle SuS gegen Masern immun sein. Dies gilt jedenfalls für alle, die nach diesem Stichtag in Ihrer Schule beginnen, zu arbeiten oder zu lernen. Für SuS, aber auch für Lehrkräfte oder andere Mitarbeiter, die vor diesem Zeitpunkt schon an Ihrer Schule waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss Ihnen ein Impf- oder Immunitätsnachweis von allen SuS vorliegen. Sie als Schulleitung müssen also kontrollieren, ob alle SuS diesen Nachweis erbracht haben. Dies ergibt sich aus § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Frage 2: „Muss ich als Schulleitung kontrollieren, ob alle Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter gegen Masern geimpft sind? Antwort: Ja. Das gehört zu Ihren Aufgaben. Auch bei Ihren Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern, die an Ihrer Schule arbeiten, müssen Sie kontrollieren, ob diese gegen Masern immun sind – und das mitten in der Corona-Pandemie. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Impfpflicht gilt übrigens für sämtliche Mitarbeiter an Ihrer Schule. Das heißt nicht nur Ihre Lehrkräfte, sondern auch Mitarbeiter im
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Infektionskrankheiten an Ihrer Schule – Vorbeugung statt Schließung

Mitte März 2020 waren bundesweit alle Schulen wochenlang wegen des Coronavirus geschlossen. In dieser Zeit hat kaum jemand an die Gefahren anderer Infektionskrankheiten wie Masern etc. gedacht. Seit dem 1.

Teaser
Impfpflicht gegen Masern gilt für Schulen ab dem 01.03.2020

Immer wieder ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern in den politischen Gremien diskutiert worden. Schließlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde im Deutschen Bundestag mit Beschluss vom