
Viele Kinder mit einer Behinderung kommen bereits mit einer klaren Diagnose an Ihre Schule, sodass Sie sich auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerin / des Schülers einstellen und auch mit der Unterstützung der Eltern rechnen können. Schwieriger ist es bei Schülerinnen und Schülern (SuS), bei denen Sie im Laufe der Zeit feststellen, dass diese einen besonderen Förderbedarf haben, die Eltern aber meinen, mit ihrem Kind sei alles in Ordnung. Dann sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Sie sicherstellen wollen, dass das Kind die notwendige zusätzliche Förderung erhält. PraxisbeispielHannes ist 6 Jahre alt und besucht die 1. Klasse der örtlichen Grundschule. Schon zu Beginn des Schuljahres ist der Klassenlehrerin aufgefallen, dass Hannes einen enormen Bewegungsdrang hat und dass es ihm sehr schwerfällt, sich auch nur für kurze Zeit auf den Unterricht zu konzentrieren. Er stört die anderen Kinder, „geistert“ durch die Klasse und lässt sich kaum motivieren mitzuarbeiten. Bei Konflikten ist er entweder sehr aggressiv, oder er entzieht sich der Situation, indem er weinend vom Schulgelände wegläuft. Die Klassenlehrerin hat den Verdacht, dass Hannes unter ADHS leidet. Sie hat die Mutter bereits mehrfach darauf angesprochen. Diese meint aber, ihr Sohn sei eben sehr lebhaft, ansonsten sei mit ihm alles in Ordnung. Die Klassenlehrerin müsse eben mehr auf Hannes’ Bedürfnisse eingehen. Zu Hause komme sie ganz wunderbar mit ihm zu recht. Als die Klassenlehrerin nach der Hausaufgabensituation fragt, meint Hannes Mutter, da gebe es keine Probleme. Das bezweifelt die Klassenlehrerin, da sie sieht, wie schwer Hannes sich in der Schule tut. Sie hat seit Längerem den Verdacht, dass Urheber der immer perfekten Hausaufgaben wohl eher die Mutter ist. Fehlende Förderung kann das Kindeswohl gefährden SuS mit einem Handicap oder einer Krankheit haben einen Anspruch darauf, dass ihre Eltern sich um die notwendige Diagnose und Förderung kümmern. Verweigern sie ihrem Kind
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