Messer an Schulen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Die Morde von Solingen haben uns alle schockiert und verunsichert. Die Diskussion über ein Messerverbot im öffentlichen Raum ist neu entflammt. Messer sind auch in Schulen ein Thema, wie die zahlreichen Vorfälle mit Messern an Schulen in den letzten Monaten zeigen. Daher beantworte ich Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Mitführen von Messern im Schulalltag. Frage 1: „Ist das Mitführen von Messern an Schulen grundsätzlich verboten?“ ANTWORT: Messer sind grundsätzlich als Waffen oder gefährliche Gegenstände definiert und dürfen daher nicht mit in Schulen gebracht werden. Dies ist zumindest in den Schulordnungen vieler Bundesländer so geregelt. Allerdings finden sich solche Regelungen nicht in allen Schulgesetzen, sodass Schülerinnen und Schüler (SuS) in diesen Bundesländern dann Messer und andere gefährliche Gegenstände, z. B. Teppichmesser, mit sich führen dürfen, wenn dies in der Hausordnung der Schule nicht ausdrücklich untersagt ist und das Messer nicht gegen die Vorgaben des Waffengesetzes verstößt. Nach dem Waffengesetz dürfen auch Minderjährige Messer mit sich führen, soweit diese nicht als Waffen klassifiziert werden oder grundsätzlich verboten sind. Ein grundsätzliches Verbot besteht z. B. für sogenannte Butterflymesser, Fallmesser, Klappmesser, deren Klinge federunterstützt zur Seite aufklappt und die entweder eine Klingenlänge von mehr als 8,5 cm haben oder mehr als eine geschliffene Schneide besitzen, und außerdem Faustmesser, deren Klinge im 90-Grad-Winkel zum Griff steht. Gleiches gilt für Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm. Für sogenannte „Einhandmesser“, also Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, besteht zwar kein Besitz-, aber ein Trageverbot. Nicht durch das Waffengesetz verboten sind: Taschenmesser, die beidhändig geöffnet werden Messer mit einer feststehenden Klinge von unter 12 cm Länge, z. B. Küchenmesser Teppichmesser u. Ä. Die Vorstellung, dass Sus mit solchen Gegenständen in die Schule kommen, ist beunruhigend. Frage 2: „Können wir das Mitführen von Messern, Waffen
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