Nach Homeschooling und Maskenpflicht – handeln Sie rechtssicher bei großem Interesse an Hospitationen

Viele Eltern machen sich große Sorgen wegen der schulischen Leistungsdefizite ihrer Kinder aufgrund der Corona-Pandemie. Zahlreiche Schulen erfahren deshalb seit den Corona-Lockerungen eine verstärkte Nachfrage von Eltern, als Gast am Unterricht teilzunehmen. Beispiel aus dem Schulalltag: Andrang in den Klassen 6Die Halbjahreszeugnisse in der Jahrgangsstufe 6 des Rodenkirchener Gymnasiums sind bescheiden ausgefallen. Die Leistungsdefizite der SuS haben sich stärker bemerkbar gemacht, als es die Eltern der Kinder erwartet hätten. Bei einigen macht sich die Angst breit, dass ihre Kinder die Orientierungsstufe des Gymnasiums nicht erfolgreich abschließen können und evtl. sogar das Gymnasium wieder verlassen müssen. In sozialen Medien gibt es unter den Eltern einen lebhaften Austausch hierzu. Einige meinen, Eltern müssten Lehrkräfte auch im Unterricht „besser kontrollieren“. Dies führt dazu, dass der Schulleitung zahlreiche Hospitationsanträge vorliegen. 25 Eltern der insgesamt 80 SuS in der 6. Klasse möchten in der verbliebenen Zeit bis zu den Sommerferien im Unterricht hospitieren. Die Eltern wollen insbesondere in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik am Unterricht teilnehmen. Rechtlicher Hintergrund zu Hospitationen Nach den schulgesetzlichen Regelungen in allen Bundesländern wird die Tätigkeit von Schulen und Eltern als gemeinsame Erziehungsaufgabe angesehen. Im Rechtssinn sind Eltern und Schule sogenannte Bildungspartner. Die Mitwirkungsmöglichkeit von Eltern ist explizit über die gesetzlich verankerten Schulgremien möglich. In manchen Bundesländern sind Hospitationen als Rechtsanspruch von Eltern ausgestaltet (vgl. § 2 Abs.5 SchulG RLP). In anderen Ländern ist jedoch die Teilnahme von Eltern am Unterricht nicht gesetzlich vorgesehen. Hospitationen können deshalb von der Schule als freiwilliges Zusatzangebot gewährt werden (vgl. § 55 SchulG Nds). Die Schule kann Hospitationen über ihr eigenes Hausrecht regeln. Das ist zu tun: Treffen Sie einheitliche Regelungen Wenn Sie Eltern an Ihrer Schule Hospitationen ermöglichen wollen, sollten Sie einheitliche Rahmenbedingungen festlegen. Diese sollten Sie sowohl mit Ihrem Kollegium als auch mit den Elternvertretungen abstimmen. Orientieren
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
So gehen Sie rechtlich einwandfrei mit Eltern um, die sich getrennt haben

Als Rechtsanwältin stelle ich fest, dass seit der Corona-Pandemie die Anzahl der Trennungen und Scheidungen erheblich zunimmt. Das gilt für alle Familien, allerdings sind vielfach Familien mit Kindern mit Behinderung

Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete