Notebook weg – wann gibt es Schadensersatz

Ob im regulären Schulalltag oder bei besonderen Veranstaltungen wie Schulfesten: Häufig kommen wertvolle Gegenstände wie Notebooks oder Smartphones abhanden. Davon sind nicht nur SuS betroffen, sondern zunehmend auch Lehrkräfte. Hier erfahren Sie, wie Sie und Ihr Kollegium Ersatz für einen solchen Schaden bekommen können. Beispiel aus dem Schulalltag: Das Notebook ist weg Anja Meier unterrichtet Biologie in der Klasse 8a der Gesamtschule in Magdeburg. Zum Thema „Aids“ hat sie eine PowerPoint-Präsentation vorbereitet. Da die Schule wegen vieler Reparaturen derzeit nicht genügend Notebooks verfügbar hat, benutzt Anja Meier ihr privates Notebook im Unterricht. Sie stellt ihr Notebook für die Präsentation vor Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum auf. Auch die SuS sollen über das Notebook per USB-Stick ihre Projektthemen präsentieren können. Als sie und die SuS zur Präsentation im Raum erscheinen, ist das Notebook verschwunden. Rechtlicher Hintergrund zur Nutzung von privaten Gegenständen Für Gegenstände, die Sie und Ihre Lehrkräfte üblicherweise im Dienst mitführen und die im Dienst beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, kommt grundsätzlich Ihr Dienstherrauf (vgl. § 91 Landesbeamtengesetz NRW). Sie haben einen Anspruch auf Ersatz des Ihnen in dienstlichem Zusammenhang entstandenen Schadens. Diese Regelungen gelten in jedem Bundesland. Die betroffene Lehrkraft ist für den entstandenen Schaden darlegungs- und beweispflichtig. Es ist also die Frage zu klären, ob es sich bei dem Gegenstand um einen solchen handelt, der „üblicherweise im Dienst mitgeführt wird“. Dies ist gegenüber dem Dienstherrn, der den Schaden reguliert, im Einzelnen zu begründen. Das ist zu tun: Klären Sie die Rechtsgrundlage Machen Sie sich und Ihre Kollegium mit den besonderen Regelungen bei Verlust oder Diebstahl von privaten Gegenständen im Schuldienst vertraut. Weisen Sie insbesondere für den Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Arbeitstechniken darauf hin, unter welchen Umständen bei Diebstahl oder Verlust Schadenersatz gewährt wird. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Fragen und Antworten. „Wann ist ein
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und ĂĽber 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprĂĽfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Epileptischer Anfall – Wie die Haftung aussieht, wenn eine Hilfsmaßnahme schiefgeht

Auch Lehrer machen Fehler. Gerade in Situationen, in denen sie nicht hundertprozentig sicher sind und nicht ĂĽber genĂĽgend Fachwissen verfĂĽgen, wie beispielsweise bei medizinischen HilfsmaĂźnahmen, kann es geschehen, dass Fehler

Ein männlicher Sportlehrer darf reine Mädchenklassen unterrichten

Handlungsempfehlung Nur wenn ein bestimmtes Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit eine wesentliche Anforderung darstellt, dürfen Sie aufgrund des Geschlechts einstellen. Der konkrete Fall Ein männlicher Sportlehrer bewarb sich