An vielen Schulen herrscht teilweise dramatischer Personalmangel und vonseiten der Schulämter ist vielfach nicht mit Unterstützung zu rechnen. Schon gar nicht, wenn es darum geht, kurzfristige Personalengpässe aufzufangen. Sinnvoll ist es, wenn Sie hierzu einen „Plan B“ entwickeln und ein Netzwerk von ehrenamtlichen Hilfskräften aufbauen, die Sie spontan um Unterstützung bitten können. Fakt 1: Ehrenamtliche Hilfskräfte sind gesetzlich unfallversichert Wer ehrenamtlich bei der Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) hilft, genießt Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Stürzt also eine ehrenamtliche Hilfskraft auf der Treppe, melden Sie den Unfall wie einen Schülerunfall bei der Landesunfallkasse. Eine gesonderte Anmeldung ehrenamtlicher Hilfskräfte ist nicht notwendig. Fakt 2: Ehrenamtliche Hilfskräfte übernehmen nur eingeschränkt Verantwortung Sie können ehrenamtliche Hilfskräfte unterschiedlich einsetzen, beispielsweise zur Beaufsichtigung von Lerngruppen während einer Stillarbeitsphase oder während eine Lehrkraft in Quarantäne die Gruppe im Hybridunterricht unterrichtet. Sie können sie aber auch zur Förderung von SuS in Kleingruppen einsetzen oder als Lesepaten, die SuS beim Lesenüben unterstützen. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass die ehrenamtlichen Hilfskräfte nicht voll in der Verantwortung für die ihnen anvertrauten SuS sind. Diese liegt in letzter Konsequenz bei Ihnen als Schulleitung. Denn Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die SuS an Ihrer Schule nicht nur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterrichtet, sondern auch ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Machen Sie sich daher persönlich ein Bild von ehrenamtlichen Hilfskräften und schätzen Sie ein, ob und welches Maß an Verantwortung Sie ihnen übertragen können. Dann kann man Ihnen, wenn doch etwas schiefgeht, kein sogenanntes Auswahlverschulden vorwerfen. Fakt 3: Bestehen Sie auf einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis Wenn Sie ehrenamtliche Hilfskräfte zur Unterstützung und Entlastung Ihrer Lehrkräfte einsetzen sollen, hat dies zur Konsequenz, dass sich diese Personen frei im Schulgebäude bewegen und Kontakt zu Ihren SuS haben. Bitten Sie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer daher vor
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