
Wenn es um die Beantragung einer Pflegestufe geht, denken Sie wahrscheinlich zunächst einmal an Schülerinnen und Schüler (SuS) mit körperlichen Behinderungen oder an ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Aber auch SuS die ADHS/ADS haben, können Anspruch auf eine Pflegestufe haben. Dies ist vielen Eltern nicht bewusst. Geben Sie betroffenen Eltern daher die notwendigen Hinweise, damit sie auch finanziell die Hilfe vom Staat bekommen, die ihnen bzw. ihrem Kind zusteht. BeispielLeon Neumann ist 9 Jahre alt und besucht die örtliche Grundschule. Bei ihm wurde eine schwere Form des ADHS festgestellt. In der Schule wird er von einer Inklusionsbegleitung unterstützt, die es ihm erst ermöglicht, dem Unterricht zu folgen. Er bekommt außerdem Medikamente, die sein Verhalten positiv beeinflussen sollen. In einem Elterngespräch offenbart die alleinerziehende Mutter der Klassenlehrerin, dass sie zu Hause Schwierigkeiten mit ihrem Sohn hat. Dieser esse kaum noch. Außerdem könne sie ihn nicht alleine lassen, da er überhaupt kein Gefahrenbewusstsein habe. Er schlafe kaum und halte auch sie nachts wach. Es sei auch schwierig, ihm zum Duschen, Zähneputzen oder Finger- und Zehennägelschneiden zu überreden. Häufig reagiere er dann sehr aggressiv und schlage auf die Mutter ein. Die Klassenlehrerin rät der Mutter, sich am besten mit der Kinderpsychiaterin, die Leon betreut, zu beraten und außerdem eine Pflegestufe für ihn zu beantragen. Hätte Leon eine Pflegestufe, könne die Mutter neben dem Pflegegeld auch Angebote in Anspruch nehmen, die sie gezielt entlasten. Pflegegrad nur bei Pflegebedürftigkeit Auch wenn der Schulalltag mit SuS mit ADHS mitunter anstrengend sein kann, sind die betroffenen Familien durch die Betreuung, Versorgung und Förderung dieser Kinder und Jugendlichen extrem belastet und herausgefordert. In vielen Fällen geht der Aufwand, der mit der Betreuung, Beaufsichtigung, Versorgung und Förderung dieser Kinder einhergeht, weit über das hinaus, was Eltern, die gesunde Kinder haben, leisten müssen.
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