Pilotprojekt „Schulstraße“: Was Sie damit für Ihre Schulgemeinschaft erreichen können

Das Pilotprojekt „Schulstraße“ wird seit Anfang 2023 in verschiedenen Städten getestet, darunter Berlin, Essen und Köln. Durch die Einrichtung von Schulstraßen, die zeitweilig für Pkws gesperrt sind, soll das hohe Aufkommen von „Elterntaxis“ an den Schulgrundstücken vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss vermieden werden. Alles, was Sie als Schulleitung zu diesem Thema wissen sollten, wird in diesem Beitrag vorgestellt. Auf dieser Grundlage können Sie mit Ihrer Schulgemeinschaft überlegen, ob eine Teilnahme am Pilotprojekt sinnvoll ist und ob Sie dazu das Gespräch mit Ihrem Schulträger aufnehmen sollten. Was genau ist eine Schulstraße? Der Begriff „Schulstraße“ ist rechtlich nicht definiert. Er ist das Etikett, mit dem man das Pilotprojekt kennzeichnet. Generell versteht man unter der Einrichtung einer Schulstraße die zeitlich beschränkte Sperrung einer Straße zu Schulbeginn und/oder Schulschluss (https://kurzelinks.de/rmkr). Die Sperrung wird mit dem Verkehrszeichen 276 „Verbot der Einfahrt“ und unter Angabe der Sperrzeiten ausgewiesen. Das Verbot gilt nicht für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge. Wie ist die Rechtslage für die Einrichtung von Schulstraßen? Voraussetzung: Die Beschilderung eines Einfahrtverbots setzt voraus, dass eine Gefahrenlage nachweislich gegeben ist. Diese entsteht in aller Regel vor Schulen, wenn es zu einem hohen Aufkommen von „Elterntaxis“ sowie zu Wende- oder Parkmanövern mit Gefährdungspotenzial kommt. Gesetzliche Grundlage für Schulstraßen in NRW ist die Niederschrift einer Verkehrsingenieur-Besprechung im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW Ende 2023. Diese Niederschrift mit „Erlass-Charakter“ enthält die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung zeitweiliger Straßensperrrungen. Sie sieht auch eine Absperrung durch Poller oder Schranken vor. Der Einrichtung einer Schulstraße liegt die Annahme eines mehrheitlichen Antrags der Bezirksvertretungen durch den Stadtrat zugrunde. Ein Rechtsgutachten, das der Verkehrsclub VCD, das Deutsche Kinderhilfswerk (KHW) und das Aktionsbündnis Kidical Mass in Auftrag gegeben haben, unterstützt die Einrichtung von Schulstraßen (https://kurzelinks.de/zq0f). Welche Ziele sollen mit dem Projekt „Schulstraße“ erreicht werden? Das Pilotprojekt „Schulstraße“ führt die
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Pilotprojekt: Achtsamkeit im Unterricht

Wissenschaftliche Begleitstudien zu Schulen, die Achtsamkeitsphasen in den Unterricht integriert haben, weisen nach, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) von „Achtsamkeitsklassen“ profitieren, weil sie lernen, sich intensiver auf Lerninhalte zu konzentrieren