Arbeitsunfähigkeit – Was erlaubt ist und was nicht

Wer sich krankschreiben lässt, muss das Bett hüten und darf sich auch im Supermarkt nicht blicken lassen. Das ist eine weitverbreitete Vorstellung, wenn jemand erkrankt und deswegen nicht arbeiten kann. Was Ihre arbeitsunfähigen Lehrkräfte tatsächlich dürfen und was nicht, erfahren Sie in diesem Beitrag. Praxisbeispiel: Lehrer auf der Eisbahn gesehen In der kalten Jahreszeit sind künstliche Eislaufflächen bei Jung und Alt äußerst beliebt. Tom Krüger unterrichtet Sport und Englisch an der Hennefer Gesamtschule. Er ist seit mehreren Tagen wegen eines fieberhaften Infekts krankgeschrieben. Nach 6 Tagen will er sich nun endlich mal wieder an der frischen Luft bewegen. Am Sonntag geht er deshalb mit seiner Tochter auf die Bonner Eisbahn am Alten Zoll. Zufällig trifft er dort auf seine Kollegin Anne Mertens, die ebenfalls mit ihren Kindern Schlittschuh läuft. Als Tom Krüger am Montag einen „gelben Schein“ für eine weitere Woche vorlegt und Kollegin Anne Mertens weitere Vertretungen im Fach Englisch in Tom Krügers Klasse übernehmen soll, ist sie verstimmt. Sie teilt der Schulleitung mit, dass sie ihren erkrankten Kollegen gestern beim Schlittschuhlaufen getroffen hat. Rechtlicher Hintergrund Wer durch eine Krankheit daran gehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, muss nicht am Arbeitsplatz erscheinen und hat Anspruch auf Fortzahlung seiner monatlichen Bezüge für die Dauer von bis zu 6 Wochen. Dies regelt § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist zudem, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist, also nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der betroffene Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen und bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 EFZG). Weitergehende Regelungen trifft das Gesetz nicht. Das ist zu tun Um
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Epileptischer Anfall – Wie die Haftung aussieht, wenn eine Hilfsmaßnahme schiefgeht

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