Der Datenschutzbeauftragte hat grundsätzlich die folgenden Aufgaben: • Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben• Erstellen von Übersichten über datenschutzrelevante Verfahren und Zugriffsrechte• Auskunft erteilen über den Datenumgang der Schule nach außen, z. B. bei Kontrollen• Mitwirkung beim Einführen neuer Verfahren• Beratung der Schulleitung in Fragen des Datenschutzes• Bearbeitung von Anliegen von Betroffenen, z. B. Erteilung von Auskünften, Berichtigung von Daten• Meldung und Krisenmanagement bei Datenverlusten• Schulung des Kollegiums im Datenschutz. Diese Befugnisse hat ein Datenschutzbeauftragter: • Weisungsfreie Ausübung seiner Tätigkeit• Berichtet direkt an Sie als Schulleitung• Ungehindertes Kontroll- und Zugangsrecht zu allen datenschutzrelevanten Anlagen und Einrichtungen• Anspruch auf Freistellung und Weiterbildung• Keine Benachteiligung auf Grund seiner Funktion• Besonderer Kündigungsschutz, während er die Position des Datenschutzbeauftragten innehat, und noch ein Jahr danach• Berechtigung, bei Verstößen oder bei Beratungsbedarf die Aufsichtsbehörde einzuschalten• Erstellung eines jährlichen Datenschutzberichtes. Meine Empfehlung: Nehmen Sie die Unterstützung des Datenschutzbeauftragten aktiv in Anspruch Datenschutz an Schulen ist ein komplexes Thema, das Sie als Schulleitung mit vielen zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten belastet. Nehmen Sie daher den von den Schulbehörden gestellten Datenschutzbeauftragten zu Ihrer Unterstützung aktiv in Anspruch und suchen Sie hier eine kompetente Beratung in diesem komplexen Themenfeld. Der Datenschutzbeauftragte an öffentlichen Schulen hat insbesondere die Aufgabe, Sie und Ihre Kollegen zu beraten und in Sachen Datenschutz fortzubilden. An privaten Schulen in freier Trägerschaft haben Sie als Schulleitung häufig Einfluss auf die Wahl des Datenschutzbeauftragten. Bei der Wahl sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, der Sie tatsächlich unterstützt und entlastet. Der Datenschutzbeauftragte kann aus den Reihen Ihres Kollegiums kommen, wenn er das notwendige Fachwissen hat und sich regelmäßig fortbildet. Gibt es an Ihrer Schule keinen Kollegen, der sich für dieses Thema erwärmen kann und bereit ist, sich entsprechend fortzubilden, sollten Sie über das Engagement eines externen Datenschutzbeauftragten nachdenken. Diese
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