
Januar und Februar sind die besten Monate mit Aussichten auf Schneefall. Gern nutzen Sie und Ihre Kollegen die Jahreszeit, um mit den SchĂŒlern einen Winterausflug zu machen. Welche Haftungsrisiken Sie bei Rodel- und Schlittenfahrten mit der Klasse kennen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Beispiel aus dem Schulalltag: Wir rodeln bei Bauer Meier
In der NĂ€he der Freiburger Grundschule hat Bauer Meier seine am Hang gelegene Wiese mit ObstbĂ€umen. Schulleiter Paul Sorgsam hat im FrĂŒhjahr und Sommer wiederholt Exkursionen dorthin gemacht. Jetzt kommt Ina Altmann, die Leiterin der Klasse 3a, mit der Idee, dass die SchĂŒler am Wandertag auf der Wiese Schlitten fahren könnten. Schulleiter Paul MĂŒller hat Bedenken wegen der dort befindlichen ApfelbĂ€ume.
Rechtlicher Hintergrund zur Haftung
Vorgaben fĂŒr Art und Weise des Ausflugs oder Ort des Ausflugs machen die Schulgesetze nicht. In der Gestaltung sind Sie und Ihre Klassenlehrer frei. Prinzipiell sind deshalb auch AusflĂŒge im Winter mit Schlitten möglich und rechtlich zulĂ€ssig. Die Sicherheitsanforderungen sind hier jedoch höher als sonst. Dies ist Ergebnis der allgemeinen FĂŒrsorge- und Aufsichtspflicht. Wegen des erhöhten Risikos beim Schlittenfahren kommt es deshalb auf eine besonders gute Organisation an. Ansonsten droht Ihnen und Ihren LehrkrĂ€ften eine Haftung wegen Organisationsverschuldens.
Bereiten Sie Schlittenfahrten mit der Klasse sorgfÀltig vor
UnfÀlle bei einem Rodelausflug bergen ein hohes Haftungsrisiko. Bereiten Sie deshalb den Ausflug besonders sorgfÀltig vor und organisieren Sie ihn sicher. So können Sie auch dem Regress der gesetzlichen Unfallversicherung vorbeugen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.
1. Tipp: WĂ€hlen Sie sichere Pisten ohne Hindernisse aus
Auch wenn die Obstbaumwiese von Bauer Meier verlockend ist, weil sie neben der Schule liegt und die Schule ein gutes NachbarschaftsverhĂ€ltnis zum Bauern pflegt, so erscheint sie auf den 1. Blick nicht gut geeignet. Das Risiko, dass SchĂŒler mit dem Schlitten nicht richtig lenken oder die Kontrolle verlieren und so gegen einen Baum fahren, ist allzu hoch. Auch die Einfriedung des GrundstĂŒcks kann eine besondere Gefahr bedeuten.
2. Tipp: PrĂŒfen Sie die Erreichbarkeit mit Rettungsfahrzeugen
Als Schulleiter sollten Sie darauf achten, dass AusflĂŒge in abseits gelegene Regionen von vornherein ausgeschlossen sind. Sie sollten dies Ihren LehrkrĂ€ften schlicht untersagen. Denken Sie daran, dass bei solchen Unternehmungen auch UnfĂ€lle passieren können. Eine schnelle Rettung z. B. wegen Kopfverletzungen ist deshalb zwingend nötig. Aus diesem Grund muss eine schnelle Erreichbarkeit des GelĂ€ndes fĂŒr Rettungsfahrzeuge gegeben sein. Nur so bleibt Ihre Schlittenfahrt ein echtes VergnĂŒgen.
3. Tipp: sorgen Sie fĂŒr 1 Begleitperson fĂŒr je 5 Kinder
Am besten ist es, wenn Sie neben Ihren LehrkrĂ€ften auf weitere Begleitpersonen zurĂŒckgreifen können. Bitten Sie interessierte Eltern, die Schlittenfahrt zu begleiten. Denn nur mit genĂŒgend Begleitpersonal sind eine engmaschige Betreuung und eine sichere Aufsicht garantiert. Keine Vorgaben fĂŒr die Anzahl von Begleitpersonen machen Schulgesetze und Erlasse. Ich empfehle Ihnen, auf 5 Kinder je eine Begleitperson mitzunehmen.
4. Tipp: Der Erste-Hilfe-Koffer gehört mit ins GepÀck
FĂŒr Ihre LehrkrĂ€fte ist es unerlĂ€sslich, eine Erste-Hilfe-AusrĂŒstung mitzunehmen. Es bietet sich der Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 1357 Typ C mit ErsthelferausrĂŒstung an. Weiter sollten Ihre LehrkrĂ€fte darauf achten, dass die Kinder warm genug angezogen sind. Auch eine Rettungsdecke mit WĂ€rmeisolierung gehört in die AusrĂŒstung Ihrer LehrkrĂ€fte.
Eine SelbstverstÀndlichkeit sollte ein vollstÀndig aufgeladenes und eingeschaltetes Handy sein, mit dem Ihre LehrkrÀfte jederzeit den Rettungsdienst erreichen können.
Fazit zum Schlittenfahren mit den SchĂŒlern
Wenn Sie sich ausreichend vorbereiten, verringern Sie ein Unfallrisiko und beugen damit auch einer möglichen Haftung vor.