Personalmangel, langfristige Erkrankungen oder kurzfristige Zusatzaufgaben fĂŒhren nicht selten dazu, dass Sie als Schulleiter genötigt sind, Mehrarbeit anzuordnen. Die Einrichtung von Vertretungspools reicht in den meisten FĂ€llen nicht aus. Die Folge ist oftmals kurzfristige Mehrarbeit fĂŒr Ihr Kollegium.
Beispiel aus dem Schulalltag: Konrektorin Monika Hoffmann fÀllt aus.
Monika Hoffmann hat im Sommer 2016 die stellvertretende Schulleitung ĂŒbernommen. Dies ist mit den typischen Zusatzaufgaben verbunden. Ihre Aufgaben hat sie mit besonders groĂem Engagement erledigt und gleichzeitig viele neue Projekte angestoĂen.
Anfang November hatte sie einen kleinen SchwĂ€cheanfall und war fĂŒr eine Woche nicht im Schuldienst. Kurz vor dem Weihnachtsbasar der NeustĂ€dter Grundschule, den Monika Hoffmann federfĂŒhrend geplant und organisiert hat, erlitt sie einen weiteren Zusammenbruch. Diagnose: Burn-out.
Monika Hoffmann teilt Schulleiter Paul Sorgsam mit, dass die Ărzte von einer mindestens 3-monatigen DienstunfĂ€higkeit ausgehen. Da 2 weitere Kolleginnen durch eine schwere Grippe ausgefallen sind und PoolkrĂ€fte kurzfristig fĂŒr die Vertretung nicht zur VerfĂŒgung stehen, sieht sich Schulleiter Paul Sorgsam gezwungen, Mehrarbeit anzuordnen.
Rechtlicher Hintergrund zur Mehrarbeit
Jede Lehrkraft ist grundsĂ€tzlich verpflichtet, bei dienstlichem Bedarf Mehrarbeit zu leisten. Die jeweiligen Erlasse der BundeslĂ€nder sehen dies explizit vor (vgl. Runderlass âMehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienstâ, BASS 21 bis 22 Nr. 21 des Landes Nordrhein-Westfalen).
LehrkrĂ€fte können danach fĂŒr eine sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit ebenso in Anspruch genommen werden wie zu regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit.
Das ist zu tun, um Mehrarbeit zu organisieren
Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind Sie gezwungen, kurzfristig Mehrarbeit anzuordnen. Achten Sie darauf, dass Ihre LehrkrÀfte nur im Rahmen der zulÀssigen Unterrichtsstunden Mehrarbeit leisten.
Diese Rahmenbedingungen gelten bei Ad-hoc-Mehrarbeit und regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit:
Ad-hoc-Mehrarbeit
Die Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie immer dann anordnen, wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig ausfĂ€llt. Der voraussichtliche Ausfall der betroffenen Lehrkraft darf 4 Wochen nicht ĂŒberschreiten. Das dĂŒrfen Sie auch gegen den Willen des Betroffenen anordnen. Shortcode
Wichtiger Hinweis zur Ad-hoc-Mehrarbeit
FĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit dĂŒrfen Sie nur auf Kolleginnen und Kollegen zurĂŒckgreifen, die selbst unbefristet beschĂ€ftigt sind.
Bei befristet beschĂ€ftigten LehrkrĂ€ften fĂŒhrt die Anordnung von Mehrarbeit zu einer AbĂ€nderung der Arbeitszeit. Damit werden zugleich die Arbeitsbedingungen geĂ€ndert, was wiederum zu einer AbĂ€nderung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung fĂŒhrt.
Folge: Die befristet beschÀftigte Lehrkraft wird qua Gesetz automatisch zu einer unbefristeten Lehrkraft. Hier ist also Vorsicht geboten.
Ihre Anordnung als Schulleiter ist erforderlich
Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie selbst als Schulleiter anordnen. Sie selbst sind auch verpflichtet, diese Mehrarbeit unmittelbar mit dem zustĂ€ndigen Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung (LBV) abzurechnen.
Mit der Anordnung der Mehrarbeit bedarf es keiner weiteren Genehmigung. Diese benötigen Ihre LehrkrÀfte, wenn sie von sich aus Mehrarbeit beantragen.
RegelmĂ€Ăige Mehrarbeit
Wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft lĂ€ngerfristig ausfĂ€llt wie im Praxisbeispiel Konrektorin Monika Hoffmann, ist zur Kompensation von Unterrichtsausfall auch regelmĂ€Ăige Mehrarbeit möglich. Voraussetzung ist, dass die erkrankte Lehrkraft aller Voraussicht nach mehr als 4 Wochen ausfallen wird.
Im Praxisbeispiel ist dies bei Monika Hoffmann gegeben. Die beiden anderen LehrkrĂ€fte, die grippebedingt ausfallen, können ĂŒber sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit vertreten werden.
Wichtiger Hinweis zu regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit
Auch regelmĂ€Ăige Mehrarbeit darf nicht von befristet eingestellten LehrkrĂ€ften ĂŒbernommen werden. Es gilt wie bei Ad-hoc-Mehrarbeit, eine Ănderung des bestehenden Arbeitsvertrages durch die Mehrarbeit zu vermeiden. Ansonsten ist die Befristung in Gefahr.
KlĂ€ren Sie die Finanzierung von regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit
Bevor regelmĂ€Ăige Mehrarbeit an Ihrer Schule eingefĂŒhrt wird wie im Praxisbeispiel zur Vertretung der mindestens 3 Monate ausfallenden Konrektorin, mĂŒssen Sie mit der zustĂ€ndigen Dienststelle die Finanzierung klĂ€ren. Sie mĂŒssen des Weiteren einen schriftlichen Antrag mittels Formvordruck stellen.
Klar ist, dass regelmĂ€Ăige Mehrarbeit nur dann möglich ist, wenn Haushaltsmittel hierfĂŒr auch zur VerfĂŒgung stehen. Hier haben Sie also höhere HĂŒrden zu nehmen als bei der Ad-hoc-Mehrarbeit.
Das gilt fĂŒr schwerbehinderte LehrkrĂ€fte
Schwerbehinderte LehrkrĂ€fte, die an Ihrer Schule tĂ€tig sind und deren Pflichtstunden ĂŒber die generelle ErmĂ€Ăigung hinaus zusĂ€tzlich ermĂ€Ăigt worden sind, dĂŒrfen nicht mit Mehrarbeit belastet werden. Dies gilt sowohl fĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit als auch fĂŒr die regelmĂ€Ăige Mehrarbeit. Sinn und Zweck der bis dahin gewĂ€hrten PflichtstundenermĂ€Ăigung wĂŒrden damit ausgehöhlt.
Fazit zur Mehrarbeit
Unter engen Voraussetzungen können Sie die Mehrarbeit anordnen. Haben Sie regelmĂ€Ăig einen Bedarf an Mehrarbeit, mĂŒssen Sie zunĂ€chst die finanziellen Ressourcen ĂŒberprĂŒfen, bevor Sie diese anordnen.