Beachten Sie diese Grenzen und Regeln, wenn Sie Mehrarbeit anordnen mĂŒssen

Personalmangel, langfristige Erkrankungen oder kurzfristige Zusatzaufgaben fĂŒhren nicht selten dazu, dass Sie als Schulleiter genötigt sind, Mehrarbeit anzuordnen. Die Einrichtung von Vertretungspools reicht in den meisten FĂ€llen nicht aus. Die Folge ist oftmals kurzfristige Mehrarbeit fĂŒr Ihr Kollegium.

Beispiel aus dem Schulalltag: Konrektorin Monika Hoffmann fÀllt aus.

Monika Hoffmann hat im Sommer 2016 die stellvertretende Schulleitung ĂŒbernommen. Dies ist mit den typischen Zusatzaufgaben verbunden. Ihre Aufgaben hat sie mit besonders großem Engagement erledigt und gleichzeitig viele neue Projekte angestoßen.

Anfang November hatte sie einen kleinen SchwĂ€cheanfall und war fĂŒr eine Woche nicht im Schuldienst. Kurz vor dem Weihnachtsbasar der NeustĂ€dter Grundschule, den Monika Hoffmann federfĂŒhrend geplant und organisiert hat, erlitt sie einen weiteren Zusammenbruch. Diagnose: Burn-out.

Monika Hoffmann teilt Schulleiter Paul Sorgsam mit, dass die Ärzte von einer mindestens 3-monatigen DienstunfĂ€higkeit ausgehen. Da 2 weitere Kolleginnen durch eine schwere Grippe ausgefallen sind und PoolkrĂ€fte kurzfristig fĂŒr die Vertretung nicht zur VerfĂŒgung stehen, sieht sich Schulleiter Paul Sorgsam gezwungen, Mehrarbeit anzuordnen.

Rechtlicher Hintergrund zur Mehrarbeit

Jede Lehrkraft ist grundsĂ€tzlich verpflichtet, bei dienstlichem Bedarf Mehrarbeit zu leisten. Die jeweiligen Erlasse der BundeslĂ€nder sehen dies explizit vor (vgl. Runderlass „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“, BASS 21 bis 22 Nr. 21 des Landes Nordrhein-Westfalen).

LehrkrĂ€fte können danach fĂŒr eine sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit ebenso in Anspruch genommen werden wie zu regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit.

Das ist zu tun, um Mehrarbeit zu organisieren

Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind Sie gezwungen, kurzfristig Mehrarbeit anzuordnen. Achten Sie darauf, dass Ihre LehrkrÀfte nur im Rahmen der zulÀssigen Unterrichtsstunden Mehrarbeit leisten.

Diese Rahmenbedingungen gelten bei Ad-hoc-Mehrarbeit und regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit:

Ad-hoc-Mehrarbeit

Die Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie immer dann anordnen, wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig ausfĂ€llt. Der voraussichtliche Ausfall der betroffenen Lehrkraft darf 4 Wochen nicht ĂŒberschreiten. Das dĂŒrfen Sie auch gegen den Willen des Betroffenen anordnen. Shortcode

Wichtiger Hinweis zur Ad-hoc-Mehrarbeit

FĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit dĂŒrfen Sie nur auf Kolleginnen und Kollegen zurĂŒckgreifen, die selbst unbefristet beschĂ€ftigt sind.

Bei befristet beschĂ€ftigten LehrkrĂ€ften fĂŒhrt die Anordnung von Mehrarbeit zu einer AbĂ€nderung der Arbeitszeit. Damit werden zugleich die Arbeitsbedingungen geĂ€ndert, was wiederum zu einer AbĂ€nderung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung fĂŒhrt.

Folge: Die befristet beschÀftigte Lehrkraft wird qua Gesetz automatisch zu einer unbefristeten Lehrkraft. Hier ist also Vorsicht geboten.

Ihre Anordnung als Schulleiter ist erforderlich

Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie selbst als Schulleiter anordnen. Sie selbst sind auch verpflichtet, diese Mehrarbeit unmittelbar mit dem zustĂ€ndigen Landesamt fĂŒr Besoldung und Versorgung (LBV) abzurechnen.

Mit der Anordnung der Mehrarbeit bedarf es keiner weiteren Genehmigung. Diese benötigen Ihre LehrkrÀfte, wenn sie von sich aus Mehrarbeit beantragen.

RegelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit

Wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft lĂ€ngerfristig ausfĂ€llt wie im Praxisbeispiel Konrektorin Monika Hoffmann, ist zur Kompensation von Unterrichtsausfall auch regelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit möglich. Voraussetzung ist, dass die erkrankte Lehrkraft aller Voraussicht nach mehr als 4 Wochen ausfallen wird.

Im Praxisbeispiel ist dies bei Monika Hoffmann gegeben. Die beiden anderen LehrkrĂ€fte, die grippebedingt ausfallen, können ĂŒber sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit vertreten werden.

Wichtiger Hinweis zu regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit

Auch regelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit darf nicht von befristet eingestellten LehrkrĂ€ften ĂŒbernommen werden. Es gilt wie bei Ad-hoc-Mehrarbeit, eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages durch die Mehrarbeit zu vermeiden. Ansonsten ist die Befristung in Gefahr.

KlĂ€ren Sie die Finanzierung von regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit

Bevor regelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit an Ihrer Schule eingefĂŒhrt wird wie im Praxisbeispiel zur Vertretung der mindestens 3 Monate ausfallenden Konrektorin, mĂŒssen Sie mit der zustĂ€ndigen Dienststelle die Finanzierung klĂ€ren. Sie mĂŒssen des Weiteren einen schriftlichen Antrag mittels Formvordruck stellen.

Klar ist, dass regelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit nur dann möglich ist, wenn Haushaltsmittel hierfĂŒr auch zur VerfĂŒgung stehen. Hier haben Sie also höhere HĂŒrden zu nehmen als bei der Ad-hoc-Mehrarbeit.

Das gilt fĂŒr schwerbehinderte LehrkrĂ€fte

Schwerbehinderte LehrkrĂ€fte, die an Ihrer Schule tĂ€tig sind und deren Pflichtstunden ĂŒber die generelle ErmĂ€ĂŸigung hinaus zusĂ€tzlich ermĂ€ĂŸigt worden sind, dĂŒrfen nicht mit Mehrarbeit belastet werden. Dies gilt sowohl fĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit als auch fĂŒr die regelmĂ€ĂŸige Mehrarbeit. Sinn und Zweck der bis dahin gewĂ€hrten PflichtstundenermĂ€ĂŸigung wĂŒrden damit ausgehöhlt.

Fazit zur Mehrarbeit

Unter engen Voraussetzungen können Sie die Mehrarbeit anordnen. Haben Sie regelmĂ€ĂŸig einen Bedarf an Mehrarbeit, mĂŒssen Sie zunĂ€chst die finanziellen Ressourcen ĂŒberprĂŒfen, bevor Sie diese anordnen.

Teaser
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„Bugwellenstunden“ mĂŒssen bezahlt werden

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