Beantworten Sie Elternfragen rund um kaputte Brillen & Hörgeräte

Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Behinderungen sind häufig auf Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Rollstühle angewiesen. Diese werden im Schulalltag ganz schön strapaziert. Das ist ganz normal, schließlich sollen diese Hilfsmittel den SuS eine Teilhabe am Schulalltag ermöglichen. Geht ein solches Hilfsmittel kaputt oder verloren, ist die Wiederbeschaffung für die Eltern häufig mit Kosten und großem Aufwand verbunden. Praxisbeispiel Spielen an den Reckstangen trifft die 6-jährige Leonie Luisa versehentlich so unglücklich mit dem Fuß am Kopf, dass ein Hörgerät herausfällt und kaputtgeht. Die Mutter fragt die Klassenleitung, wer denn jetzt für den Schaden aufkommt. Schließlich kostet das neue Hörgerät ca. 1.500 € und Luisa habe nichts falsch gemacht. SuS sind in der Schule gesetzlich unfallversichert SuS sind während des Unterrichts, im Offenen Ganztag, in den Pausen, bei Schulausflügen, Klassenfahrten sowie auf dem direkten Weg zur Schule und auf dem direkten Heimweg gesetzlich unfallversichert.Dieser Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch des Schülers oder der Schülerin stehen. Versicherungsschutz besteht allerdings nur für Körperschäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung So übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung z. B. alle Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, aber auch Reha-Kosten, Fahrtkosten zu Behandlungen, Kinderverletztengeld, für den Fall das Eltern ihr verletztes Kind zu Hause oder im Krankenhaus betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können (gilt für SuS bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn der Schüler oder die Schülerin aufgrund des Unfalls aufgrund von Langzeitfolgen später nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Versicherungsträger ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Gesetzliche Unfallversicherung ersetzt auch Hilfsmittel Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur für körperliche Schäden, die auf den Unfall zurückzuführen sind. So übernimmt sie z. B. sämtliche Kosten, die entstehen, wenn ein Schüler
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