
SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS) mit Behinderungen sind hĂ€ufig auf Hilfsmittel wie Brillen, HörgerĂ€te und RollstĂŒhle angewiesen. Diese werden im Schulalltag ganz schön strapaziert. Das ist ganz normal, schlieĂlich sollen diese Hilfsmittel den SuS eine Teilhabe am Schulalltag ermöglichen. Geht ein solches Hilfsmittel kaputt oder verloren, ist die Wiederbeschaffung fĂŒr die Eltern hĂ€ufig mit Kosten und groĂem Aufwand verbunden. Praxisbeispiel Spielen an den Reckstangen trifft die 6-jĂ€hrige Leonie Luisa versehentlich so unglĂŒcklich mit dem FuĂ am Kopf, dass ein HörgerĂ€t herausfĂ€llt und kaputtgeht. Die Mutter fragt die Klassenleitung, wer denn jetzt fĂŒr den Schaden aufkommt. SchlieĂlich kostet das neue HörgerĂ€t ca. 1.500 ⏠und Luisa habe nichts falsch gemacht. SuS sind in der Schule gesetzlich unfallversichert SuS sind wĂ€hrend des Unterrichts, im Offenen Ganztag, in den Pausen, bei SchulausflĂŒgen, Klassenfahrten sowie auf dem direkten Weg zur Schule und auf dem direkten Heimweg gesetzlich unfallversichert.Dieser Versicherungsschutz besteht grundsĂ€tzlich fĂŒr alle UnfĂ€lle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch des SchĂŒlers oder der SchĂŒlerin stehen. Versicherungsschutz besteht allerdings nur fĂŒr KörperschĂ€den, die auf den Unfall zurĂŒckzufĂŒhren sind. Diese Kosten ĂŒbernimmt die gesetzliche Unfallversicherung So ĂŒbernimmt die gesetzliche Unfallversicherung z. B. alle Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, aber auch Reha-Kosten, Fahrtkosten zu Behandlungen, Kinderverletztengeld, fĂŒr den Fall das Eltern ihr verletztes Kind zu Hause oder im Krankenhaus betreuen mĂŒssen und deshalb nicht arbeiten können (gilt fĂŒr SuS bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). AuĂerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn der SchĂŒler oder die SchĂŒlerin aufgrund des Unfalls aufgrund von Langzeitfolgen spĂ€ter nicht oder nur eingeschrĂ€nkt erwerbstĂ€tig sein kann. VersicherungstrĂ€ger ist die Unfallkasse Ihres Bundeslandes. Gesetzliche Unfallversicherung ersetzt auch Hilfsmittel GrundsĂ€tzlich zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur fĂŒr körperliche SchĂ€den, die auf den Unfall zurĂŒckzufĂŒhren sind. So ĂŒbernimmt sie z. B. sĂ€mtliche Kosten, die entstehen, wenn ein SchĂŒler
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