Mitwirkungsgremien gibt es nicht nur auf Eltern- oder SchĂŒlerseite, sondern auch fĂŒr Ihre LehrkrĂ€fte. Das wichtigste Mitwirkungsgremium ist die Lehrerkonferenz. Sie hat die Befugnis, eine Reihe von personellen Entscheidungen zu treffen. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Zu viele Vertretungsstunden Lisa Bergmann hat im 1. Schulhalbjahr zahlreiche Vertretungsstunden fĂŒr die erkrankte Kollegin Ute Köster ĂŒbernommen. Im schriftlichen Fach Englisch fĂŒhrte dies wegen der zusĂ€tzlichen Korrekturen von Klausuren zu einer deutlichen Mehrbelastung von Lisa Bergmann. Sie hat deshalb bereits vor den Weihnachtsferien darum gebeten, spĂ€testens ab dem 2. Schulhalbjahr nur noch wenige, am besten keine Vertretungsstunden ĂŒbernehmen zu mĂŒssen. Bis zum 27. MĂ€rz 2020 war sie jedoch durchgehend wieder als Englisch-Vertretung fĂŒr Ute Köster eingeteilt. Lisa Bergmann beantragt deshalb, die Vertretungsregelungen im 2. Schulhalbjahr auf die Tagesordnung der nĂ€chsten Sitzung der Lehrerkonferenz zu nehmen. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Lehrerkonferenz Die Schulgesetze sehen die Lehrerkonferenz als Mitwirkungsgremium vor. Nach § 68 Schulgesetz NRW gehören der Lehrerkonferenz die LehrkrĂ€fte sowie das pĂ€dagogische und sozialpĂ€dagogische Personal der Schule an. Den Vorsitz der Lehrerkonferenz hat die Schulleitung inne. Die Lehrerkonferenz wĂ€hlt auch den Lehrerrat. An dieser Wahl darf sich die Schulleitung jedoch nicht beteiligen. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Ihre LehrkrĂ€fte Nutzen Sie die Kompetenz Ihrer Lehrerkonferenz. Treffen Sie konkrete Entscheidungen. Die wichtigsten Fakten finden Sie nachfolgend. 1. Fakt: Die Lehrerkonferenz entscheidet ĂŒber GrundsĂ€tze der Unterrichtsverteilung Die gesetzlichen Regelungen sehen eine Reihe von grundlegenden Entscheidungskompetenzen vor, die auf die Lehrerkonferenz ĂŒbertragen sind. Dazu gehört die grundsĂ€tzliche Verteilung des Unterrichts. FĂŒr die Aufstellung von StundenplĂ€nen, ebenso AufsichtsplĂ€nen und VertretungsplĂ€nen ist die Schulleitung zustĂ€ndig. Wenn also Lisa Bergmann eine Ănderung bei der Unterrichtsverteilung erreichen will, ist die Beratung in der Lehrerkonferenz das richtige Gremium fĂŒr Ihr Anliegen. 2. Fakt: Auch die FortbildungsgrundsĂ€tze gehören in die Lehrerkonferenz Sie als Schulleitung haben die Möglichkeit, Ihrer Lehrerkonferenz
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