Datenübermittlung an das Gesundheitsamt

Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen über den Gesundheitszustand von Kindern dürfen Sie nur dann an das Gesundheitsamt weitergeben, wenn die Eltern des betroffenen Schülers dem zustimmen. Denn gerade Informationen über Krankheiten oder Behinderungen sind besonders sensible personenbezogene Daten, mit denen Sie entsprechend vorsichtig umgehen müssen. Nach § 34 Abs. 6 IfSG sind Sie als Schulleitung verpflichtet, das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten in der Schule oder im familiären Umfeld Ihrer Schüler oder Lehrer dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Hierbei müssen Sie den bzw. die Erkrankten namentlich nennen. Diese Meldepflicht besteht auch, wenn in Ihrer Schule 2 oder mehr gleichartige Krankheiten auftreten, die auf einen Krankheitserreger zurückzuführen sind. Das ist z. B. anzunehmen, wenn 2 oder mehr Schüler an einer ansteckenden Bindehautentzündung oder einer Virusgrippe erkrankt sind. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, droht Ihnen nach § 73 IfSG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 €. Die Meldepflicht besteht auch, wenn Sie unter Ihren Schülern oder Kollegen so genannte Ausscheider haben. Das sind Personen, die zwar nicht akut krank sind, aber bestimmte Erreger ausscheiden. Welche Krankheiten meldepflichtig sind, können Sie dem nachfolgenden Muster im grauen Kasten entnehmen. Dieses können Sie nutzen, um eine korrekte Krankheitsmeldung an das Gesundheitsamt zu machen. Eltern und Lehrer haben die gesetzliche Pflicht, Sie umgehend zu informieren, wenn eine solche Erkrankung festgestellt wurde oder der Verdacht einer solchen Infektion besteht. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, droht ihnen ein empfindliches Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 €. Muster: Meldung nach § 34 Abs. 6 IfSG An das Gesundheitsamt Neustadt per Telefax Meldedatum: Grundschule „Löwenburg“Name der Grundschule Susanne BergerSchulleitung Clara NeumannName des Schülers geb. 15.02.2011Geburtsdatum Wiesengrund
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