Digital abgehängt? So können Sie sozial schwachen Schülern rechtssicher helfen

Nach wie vor gibt es keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang digital-ferne Familien negativ von den Homeschooling-Angeboten betroffen sind oder waren. Dennoch wissen Sie als Schulleitung ebenso wie Ihr Kollegium nur zu gut, dass Sie solche Schüler an Ihrer Schule haben. Wie Sie solchen Schülern rechtssicher am besten helfen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Hamdi hat keinen PC Hamdi ist vor 2 Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland geflohen. Er wohnt immer noch in einer städtischen Asylunterkunft. Seit 2 Jahren besucht er die örtliche Hauptschule. Über den Asylantrag der Familie ist noch nicht abschließend entschieden. In seiner städtischen Unterkunft hat Hamdi keinen PC zur Verfügung, an dem er am Homeschooling teilnehmen kann. RECHTLICHER HINTERGRUND zum Homeschooling sozial schwacher Schüler Einen individuellen Rechtsanspruch auf Anschaffung eines PCs durch die Sozialbehörden gibt es nicht. Auch einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche finanzielle Ausstattung, um ein internetfähiges Endgerät anschaffen zu können, gibt es nicht. Gleichwohl gilt die Schulpflicht und damit auch die verpflichtende Teilnahme am Unterricht via Homeschooling. Das bringt neue Herausforderungen mit sich. DAS IST ZU TUN: Suchen Sie nach kreativen Lösungen Binden Sie Schulträger, Eltern und Förderverein mit ein. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung, um dort zu helfen, wo es nötig ist. 1. Schritt: Sprechen Sie mit den Eltern In einem 1. Schritt sollten Sie versuchen, ein Einzelgespräch mit den Eltern des betroffenen Schülers zu führen. Nur so können Sie am besten herausfinden, welchen konkreten Bedarf der betroffene Schüler, im Praxisbeispiel also Hamdi, hat. 2. Schritt: Sprechen Sie mit dem Schulträger Machen Sie Ihrem Schulamt klar, dass manche Schüler schulisch vollständig abgehängt werden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, mit einem PC zu arbeiten und dem Homeschooling zu folgen. Weisen Sie auch darauf hin, dass der Schulträger alle Möglichkeiten der
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