3 Tipps, wie Sie Beschwerden gegen Halbjahresnoten abwehren

Halbjahreszeugnisse gewinnen zunehmend an Bedeutung, da diese Zeugnisse für die Bewerbungen für die weiterführenden Schulen oder auch für einen Ausbildungsplatz herangezogen werden. Beschwerden gegen Halbjahreszeugnisse sind deshalb nicht selten. Stellen Sie sich darauf ein und orientieren Sie sich an den Tipps in diesem Beitrag.

Beispiel aus dem Schulalltag: Notenbesprechung in der 10a

Kurz nach den Weihnachtsferien erörtert Klassenlehrerin Simone Wagner mit ihrer 10. Klasse die bevorstehenden Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP). Die demnächst erteilte Halbjahresnote wird als Vornote mit gewertet. Sie fragt deshalb ihre Schüler nach einer Selbsteinschätzung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Anschließend gibt sie erste Vorergebnisse einer Einschätzung der Fachlehrer bekannt. Sabine erwartet danach eine „4“ als Vornote in Englisch. Sabines Mutter ist als Dolmetscherin für die englische Sprache empört und kündigt bei Simone Wagner eine Beschwerde gegen diese Vornote an.

Rechtlicher Hintergrund zu Beschwerden gegen Schulnoten

Generell sind Noten auf Zeugnissen amtlich festgestellte Leistungsbeurteilungen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Halbjahreszeugnisse, um Versetzungszeugnisse, um Vorprüfungen zur Zentralen Abschlussprüfung oder Zentrale Abschlussprüfungen handelt. Die inhaltliche Überprüfung einer Note unterliegt den verwaltungsrechtlichen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung.

Das ist zu tun: Informieren Sie Ihre Lehrkräfte

Noten sollten Ihre Kollegen in den Konferenzen im Einzelnen darlegen und begründen. Nur so können Sie sicher auf Widersprüche reagieren. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.

1. Tipp: Bleiben Sie gelassen bei Beschwerden

    Wollen sich Eltern oder Schüler gegen eine Einzelnote wehren, können Sie dies mit der nötigen Gelassenheit entgegen nehmen. Verwaltungsrechtlich sind Einzelnoten nicht angreifbar, da sie nicht als Verwaltungsakt zu klassifizieren sind. Beschwerden sind jederzeit möglich, auch über Einzelnoten oder einzelne Leistungsbeurteilungen. Besondere Formvorschriften und auch Fristen sind hierfür nicht einzuhalten. Noten auf Halbjahreszeugnissen, die in eine Abschlussnote einfließen, könnten mit dem Widerspruch angegriffen werden.

    2. Tipp: Reagieren Sie auf einen förmlichen Widerspruch

    Wenn mit dem Halbjahreszeugnis Widerspruch eingelegt wird, müssen Eltern und Schüler den Verwaltungsrechtsweg einhalten. Eine Zeugnisnote, insbesondere die, die in eine Abschlussnote mit einfließt, ist ein Verwaltungsakt. Formal ist dies daran zu erkennen, dass am Ende eines jeden Zeugnisvordrucks die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung steht.

    3. Tipp: Erteilen Sie einen Widerspruchsbescheid

    Wenn Sie einen Widerspruch erhalten, müssen Sie auch eine Entscheidung treffen. Hierzu haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder Sie helfen dem Widerspruch ab, und Sie ändern die Zeugnisnote, oder Sie erlassen einen sogenannten Widerspruchsbescheid.

    Fazit zu Halbjahreszeugnissen

    Beschwerden und Widersprüche gehören zum Schulalltag und bieten Ihnen die Gelegenheit, Transparenz und Fairness bei der Notenvergabe zu demonstrieren. Mit einer klaren und nachvollziehbaren Begründung der Noten können Sie Vertrauen schaffen und konstruktiv auf Anliegen von Eltern und Schülern eingehen. Nutzen Sie diese Herausforderungen als Chance, die Zusammenarbeit mit Eltern zu stärken und Ihren Schüler*innen Orientierung und Unterstützung zu bieten. So fördern Sie ein positives Schulklima und eine faire Leistungsbeurteilung.

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