Das Engagement von Eltern können Sie sich aus Ihrer tĂ€glichen Schulpraxis gar nicht mehr wegdenken. Ganz selbst-verstĂ€ndlich engagieren sich Eltern, wenn es um die Interessenvertretung anderer Eltern oder die Belange der Schule geht. Besonders wichtig ist die Beteiligung von Eltern vor allem dann, wenn es darum geht, den Eltern als den Sorgerechtsinhabern von minderjĂ€hrigen SchĂŒlern ein Mitbestimmungsrecht zu geben. Wie weit dieses Recht tatsĂ€chlich reicht und worauf es zu achten gilt, lesen Sie hier. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: An allen BrĂŒckentagen frei? Anfang April tagt die Schulkonferenz der Kölner Gesamtschule. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft, Thomas Voss, hat beantragt, die beweglichen Ferientage fĂŒr die Schule neu zu regeln. Einige Eltern hatten sich mit dem Anliegen an die Schulpflegschaft gewandt, dass nach Möglichkeit alle BrĂŒckentage nach Feiertagen vor einem Wochenende als bewegliche Ferientage festgelegt werden. DafĂŒr soll an anderer Stelle, z. B. am Dienstag nach Rosenmontag, der Schulunterricht stattfinden. RegelmĂ€Ăig verlĂ€ngerte Wochenenden durch BrĂŒckentage sollen so Eltern, aber auch LehrkrĂ€ften Kurzurlaube ermöglichen. Auch einige Vertreter der LehrkrĂ€fte in der Schulkonferenz haben Sympathie fĂŒr diesen VorstoĂ. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Beteiligung von Eltern Die Beteiligung von Eltern am Schulleben ist ein Recht mit Verfassungsrang. In allen Landesverfassungen sind die Beteiligungsrechte der Eltern festgeschrieben. Dies folgt u.a. aus dem Elternrecht, das in Artikel 6 Grundgesetz (GG) verankert ist. In den jeweiligen Schulgesetzen, aber auch in weitergehenden Erlassen werden die Rechte der Eltern nĂ€her beschrieben. Im Wesentlichen geht es dabei um die Beteiligung von Eltern ĂŒber Wahlen an den einzelnen Schulgremien. Durch die Vertretung in der Schulkonferenz als dem höchsten Gremium der Schule können Eltern mit eigenem Antragsrecht unmittelbar Einfluss auf Entscheidungen der Schule nehmen. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Eltern ĂŒber ihre Beteiligungsrechte Instruieren Sie auch Ihre LehrkrĂ€fte, Eltern darauf hinzuweisen, dass sie sich in verschiedene Schulgremien wĂ€hlen lassen
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