Ihre Informationspflichten zum Schuljahresbeginn 2021/2022

Mit anspruchsvollen Eltern kennen Sie sich aus und Sie haben mit den Jahren gelernt, mit ihnen umzugehen. Gerade in der Corona-Pandemie sind Eltern im Hinblick auf den schulischen Erfolg ihrer Kinder maximal verunsichert. Das trifft vor allem für Eltern von Schulneulingen zu. Vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihre Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 sorgfältig vorbereiten und ggf. wegen der Corona-Besonderheiten überarbeiten. Beispiel aus dem Schulalltag: Schuljahresbeginn in Corona-Zeiten Mitte August 2021 werden die Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Kölner Realschule „Am Eigelstein“ eingeschult. Nach der kurzen Eröffnung und Begrüßung durch die Schulleitung begeben sich die Kinder mit Corona-Test und Maske in ihre Klassenräume. Dort erhalten sie von ihren Klassenleitungen die Mitteilungen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Papierformat. Die Eltern werden gebeten, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen und den Erhalt der Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Gleichzeitig sind die Informationen auch über die Homepage der Schule abrufbar. Rechtlicher Hintergrund zu Mitteilungen zum Schuljahr 2021/2022 Nach dem jeweiligen Schulgesetz Ihres Bundeslandes sind Sie verpflichtet, Eltern über ihre Rechte und Pflichten an Schulen zu unterrichten. Diese Informationspflicht beinhaltet allgemeine Informationen zu Schulpflicht, Verhalten bei Erkrankungen, Hausordnung und Betreuung bis hin zu Mitwirkungsrechten der Eltern. Diese Pflicht ergibt sich aus Ihrer allgemeinen Fürsorgepflicht und der Betreuungspflicht Ihrer Lehrkräfte gegenüber den Schülern. Vor allem Hinweise zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen durch die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht müssen Sie aufnehmen (vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht NRW). Das ist zu tun: Machen Sie die Eltern mit den Corona Bedingungen vertraut Bereiten Sie die Aufnahme von Kindern in Ihren Eingangsklassen sorgfältig vor. Stellen Sie vor allem die wichtigsten Corona-Informationen in Ihrem Leitfaden zum Schuljahresbeginn zusammen. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung. Schritt: Geben Sie organisatorische InformationenFür die Eingangsklassen ist es wichtig zu wissen, wie Ihre Schule funktioniert und welche Besonderheiten
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Infektionskrankheiten an Ihrer Schule – Vorbeugung statt Schließung

Mitte März 2020 waren bundesweit alle Schulen wochenlang wegen des Coronavirus geschlossen. In dieser Zeit hat kaum jemand an die Gefahren anderer Infektionskrankheiten wie Masern etc. gedacht. Seit dem 1.

Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen

Handlungsempfehlung Schüler und Lehrkräfte werden nur von der Maskenpflicht befreit, wenn sie medizinische oder psychische Beeinträchtigungen durch die Maske nachweisen. Der konkrete Fall Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der