Klare Regeln bei Krankmeldungen – 5 Tipps für Sie

Kurzfristiger gehäufter Ausfall von Lehrkräften ist für Sie als Schulleiter ein Albtraum. Sofort müssen Sie Vertretungspläne machen, die ggf. erst dann wirklich umsetzbar sind, wenn Sie wissen, wie lange die Lehrkräfte voraussichtlich fehlen. Es wäre deshalb wichtig für Sie, schon frühzeitig zu wissen, wenn eine Lehrkraft nicht kommen kann. Welche Pflichten Ihre Lehrkräfte bei einer Krankmeldung haben, erfahren Sie in diesem Beitrag. Praxisbeispiel: Skiverletzung am Wochenende Montag, 27. Januar 2020, 08.15 Uhr: Seit 15 Minuten ist Unterrichtsbeginn, und die Lehrerin der Klasse 3a, Nina Hoffmann, ist immer noch nicht erschienen. Schulleiterin Regina Herzog wundert sich, dass sie von Nina Hoffmann um 8.15 Uhr immer noch nichts gehört hat. Gegen 10.30 Uhr meldet sich ihr Lebensgefährte und teilt mit, dass Nina Hoffmann sich am vergangenen Samstag beim Skifahren im Schwarzwald das Knie verdreht hat. Sie sei jetzt beim Arzt und habe sich wegen starker Schmerzen nicht früher melden können. Rechtlicher Hintergrund Erkrankt jemand arbeitsunfähig, ist er verpflichtet, sich schnellstmöglich beim Arbeitgeber bzw. beim Vorgesetzten zu melden und seine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung anzuzeigen. Damit notwendige Vertretungen für den Ausfall eingeleitet werden können, muss die Krankmeldung unverzüglich erfolgen (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz [EFZG]). Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Betroffene im In- oder Ausland befindet. Das ist zu tun Als Schulleiter sind Sie zwar nicht Arbeitgeber Ihrer Lehrkräfte, aber deren Dienstvorgesetzter und damit weisungsbefugt. Achten Sie darauf, dass die Krankmeldung zunächst bei Ihnen eingeht, bevor der Dienstherr informiert wird. So können Sie schneller Vertretungsstunden planen. Orientieren Sie sich an diesen 5 Tipps. Tipp 1: Krankmeldung am 1. Tag Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit muss Ihnen als Schulleiter gegenüber grundsätzlich am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Ihre Lehrkraft kann sich nicht viel Zeit lassen. Die Anzeige der Erkrankung muss nach Möglichkeit
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Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Lehrer- und Mitarbeiterfotos auf der Schul-Homepage

Es bietet sich natürlich an, auf der Homepage Ihrer Schule auch Ihr Kollegium vorzustellen. Wollen Sie Informationen über Ihre Kollegen veröffentlichen, müssen Sie allerdings einiges beachten, wenn Sie sich keinen

Versetzung an einen 77 km entfernten Standort ist möglich

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