
Schüler aller Altersgruppen leiden seit mehr als einem Jahr unter den Folgen der Corona-Pandemie. Wiederholte zeitweilige Schulschließungen, Wechselunterricht oder vollständiger Distanzunterricht prägen seit März 2020 den Schulalltag. Nichts ist mehr normal. Die Folge: Viele Kinder und Jugendliche haben erhebliche Rückstände bei Unterrichtsinhalten und Lehrstoff aufgebaut. Die Bundesregierung stellt nun Mittel zur Verfügung, damit Lernrückstände abgebaut werden können. Beispiel aus dem Schulalltag: „Sommercamp Schule“ Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 05. Mai 2021 hat die Schulleitung der Gesamtschule in Darmstadt mit den Planungen für ein Lerncamp in den Sommerferien begonnen. Die ganzen 6 Wochen der Sommerferien soll es die Möglichkeit für Schüler mit erheblichen Lerndefiziten geben, an jeweils 2 Wochen „Sommercamp-Schule“ Unterrichtsstoff nachzuholen. Schulleitung Klaus Neumann hat mit seinen Stufenleitern hierzu ein Kompetenzteam erstellt. Es ist geplant, in Zeitabschnitten von jeweils 2 Wochen für die Unterstufe, die Mittelstufe und die Oberstufe Intensivkurse zur Aufarbeitung des Unterrichtsstoffs zum kommenden Schuljahr anzubieten. Neben Freiwilligen aus dem Kollegium will Klaus Neumann auch ehemalige, mittlerweile pensionierte Lehrkräfte für diesen Job gewinnen. Rechtlicher Hintergrund zu Lerncamps in den Sommerferien Im Mai 2021 hat die Bundesregierung ein Programm unter dem Namen „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ beschlossen. Insgesamt 2 Mrd. € stehen für die Unterstützung für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie zur Verfügung. Ziel ist, Lernrückstände abzubauen und Kinder für das nächste Schuljahr fit zu machen. Die Mittel werden in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt. Das ist zu tun: Nutzen Sie die Fördermittel Bereiten Sie Angebote für Ihre Schüler entsprechend den Förderprogrammen vor. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung. 1. Schritt: Gründen Sie ein Organisationsteam Erfahrungsgemäß werden Fördermittel, die der Bund für Bildungszwecke zur Verfügung stellt, in einem „Durchleitungssystem“ bereitgestellt. Das bedeutet, dass der Bund den jeweiligen Bundesländern einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellt. Die Bundesländer stellen ihrerseits den
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