©Adobe Stock - vegefox.com Ihre Kollegen machen im Schulalltag, bei Ausflügen und Schulfesten eine Vielzahl von Fotos. Manche dieser Fotos sind ideal, um auf Ihrer Homepage für Ihre Schule und die Qualität Ihrer pädagogischen Arbeit zu werben. Beispiel Die Schulleitung der Grundschule „Hasenwinkel“ hat auf dem diesjährigen Frühlingsfest der Schule eine Vielzahl von Fotos gemacht. Die Schönsten sucht sie aus und veröffentlicht sie auf der Schul-Homepage. Wenige Tage später steht die Mutter von Laura, eines der Kinder, dessen Bild auf der Homepage veröffentlicht wurde, im Büro der Schulleitung. Sie ist wütend und verlangt eine Erklärung, warum Fotos von ihrer Tochter ohne ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht worden sind. Die Schulleitung ist sich keiner Schuld bewusst, schließlich sind auf dem Foto mehrere Schüler zu sehen. Sie war davon ausgegangen, dass Gruppenfotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Wenn Sie Fotos von Schülern auf der Homepage Ihrer Schule veröffentlichen möchten, müssen Sie das Recht der Schüler am eigenen Bild beachten. Dieses ist geregelt in §§ 22, 23 KunstUrhG. Verletzen Sie dieses Recht und veröffentlichen Sie ein Foto eines Schülers unrechtmäßig auf Ihrer Homepage, kann dieser, vertreten durch seine Eltern verlangen, dass • Sie das Foto umgehend von der Homepage nehmen,• sich verpflichten, weitere Veröffentlichungen zukünftig zu unterlassen,• Schadenersatz leisten (insbesondere Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung des Anspruchs auf Beseitigung und Unterlassung). Holen Sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ein Aus dem Recht am eigenen Bild ergibt sich, dass Sie Schülerfotos nur dann auf der Schul-Homepage veröffentlichen dürfen, wenn die Erziehungsberechtigten dem vor-her ausdrücklich zugestimmt haben. Zu Beweiszwecken sollten Sie sich diese Zustimmungserklärung schriftlich geben lassen. Diese Einwilligung muss sich auf eine ganz konkrete Datenveröffentlichung beziehen. Eine vorherige allgemeine Zustimmung hinsichtlich „aller bevorstehenden Veröffentlichungen“ ist nicht ausreichend. Für eine wirksame Einwilligungserklärung können Sie das Muster am Ende des Beitrags verwenden. Alle
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