
Religiöse Bekenntnisse oder Weltanschauungen werden oftmals von Eltern angeführt, um Kinder aus bestimmten Unterrichtseinheiten herauszunehmen oder die Teilnahme am Unterricht ganz zu verweigern. Wenn zukünftig Flüchtlingskinder im Rahmen der Integration die Regelschule bis zu einem Abschluss besuchen, könnten Sie diese Fragen vermehrt beschäftigen. BEISPIEL: Fatma darf nicht in den Sexualkundeunterricht In der 5. Klasse einer Kölner Gesamtschule wird in Biologie auch das Fach Sexualkunde behandelt. Fatma, die vor 3 Jahren mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen ist, wird streng muslimisch erzogen. Sie erzählt ihren Eltern davon. Ihr Vater untersagt Fatma daraufhin die Teilnahme am Unterricht und schreibt auch keine Entschuldigung für sie. Sarah König, die Klassenlehrerin, wendet sich nach der 3. Fehlstunde an die Eltern von Fatma. Diese erklären ihr in einem Gespräch, dass sie eine Unterrichtung ihrer Tochter im Fach Sexualkunde nicht akzeptieren und eine Teilnahme verweigern. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Religionsfreiheit Die Religionsfreiheit, die Freiheit des Glaubens oder der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse sowie die Gewissensfreiheit sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Artikel 4 Grundgesetz (GG) garantiert die Freiheit des Bekenntnisses zu einer bestimmten Religion, unabhängig der religiösen Richtung. Auch die ungestörte Ausübung der Religion wird mit Verfassungsrang garantiert. Allerdings darf die Religionsfreiheit durch Gesetze eingeschränkt werden. Die in allen Bundesländern geltende gesetzliche Schulpflicht ist eine solche sogenannte legale Schranke für die Religionsfreiheit. Aktuell hat der EuGH am 10.01.2017 entschieden, dass muslimische Mädchen gemeinsam mit Jungen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. DAS IST ZU TUN: Erläutern Sie muslimischen Eltern diese Grundsätze Als Schulleiter haben Sie die Aufgabe, nicht nur zu überprüfen, wann die Religionsfreiheit mit der Pflicht des Staates zur Bildung und Erziehung aller Kinder kollidiert. Klären Sie die Eltern auch über Ausnahmen von der regulären Pflicht zur Teilnahme am Unterricht auf. 1. Sexualkundeunterricht ist Pflichtfach Allen Eltern ist unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis zuzumuten, dass
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