Schul-WLAN – Ihre Schule haftet nicht für illegale Downloads

Elektronische Informationsbeschaffung und Kommunikation erfolgen zunehmend ĂĽber mobile Verbindungen, das WLAN. Doch Vorsicht, wenn ĂĽber Ihr Schul-WLAN aktuelle Kinofilme heruntergeladen werden.  Beispiel: â€žFack ju Göthe 3“ per WLAN  Das MĂĽnchner Franz-Josef-StrauĂź-Gymnasium stellt fĂĽr seine SchĂĽler ein kostenloses, fĂĽr alle SchĂĽler, Lehrkräfte und Besucher zugängliches WLAN-Netz bereit. Anfang März 2018 wurde der beliebte Kinofilm „Fack ju Göhte 3“ ĂĽber das Schul-WLAN rechtswidrig zum Herunterladen angeboten. Das MĂĽnchner Produktionsunternehmen Constantin Film meldete sich bei Schulleiter Franz Huber. Constantin-Film droht damit, die Schule als Anbieter des WLAN-Netzes wegen Urheberrechtsverletzung und Schadenersatzes verklagen zu wollen.  Rechtlicher Hintergrund  FĂĽr Urheberrechtsverletzungen im WLAN gilt nichts anderes als fĂĽr sonstige Urheberrechtsverletzungen, z. B. im Printbereich. Der Rechteinhaber, im Beispielsfall die Constantin Film AG, muss der Nutzung seines Rechts am Film zustimmen. Fehlt es an der Zustimmung, ist das Urheberrecht verletzt. Die Schule könnte auch eine Lizenz zur Nutzung des Films erwerben. Hiervon zu unterscheiden ist das Streaming, das es ermöglicht, Filme ĂĽber das Internet anzusehen. Filme zu streamen ist zulässig und legal. Werden beim Streaming aber Teile eines Films heruntergeladen, ist dies ein illegaler Download, der die Urheberrechte verletzt.  Das ist zu tun  Sichern Sie Ihr WLAN. Um sich als Schulleitung nicht dem Vorwurf auszusetzen, illegale Downloads gefördert und unterstĂĽtzt zu haben, sollten Sie Ihr WLAN-Netz sicher gegen Eindringlinge machen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.  1. Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Schulgebäude einen sicheren Router  Lassen Sie durch IT-Spezialisten Ihres Schulträgers Ihren Router in der Schule auf Sicherheit hin untersuchen. Ergibt die ĂśberprĂĽfung, dass Sie noch mit einem alten Modell eines WLAN-Routers arbeiten, bitten Sie um Austausch mit einem sicheren Gerät.  2. Tipp: VerschlĂĽsseln Sie Ihr WLAN  Neben dem sicheren Router mĂĽssen Sie auch die Software des Routers verschlĂĽsseln. Auf keinen Fall sollten Sie ein fĂĽr alle frei zugängliches WLAN an der Schule anbieten. Das fĂĽhrt zu einem nicht
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Haftungsrisiko „Aufsicht“ – Wann Sie als Schule in der Pflicht sind und wann nicht

Die Aufsichtspflicht am Nachmittag ist für Eltern meistens klar: Sie liegt bei der Schule. Tatsächlich ist aber zu differenzieren: Wann ist die Schule und wann der Träger der Nachmittagsbetreuung zuständig?

Die Verwendung von Fotos im Internet bedarf der Zustimmung des Fotografen

Handlungsempfehlung Nur mit Zustimmung des Fotografen darf auch für ein Referat ein Foto online auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden. Seien Sie deshalb bei Fotos in Online-Referaten wachsam! Der