Mit dem Aktionsprogramm „Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie“ können auch Familien unmittelbar von weiteren sozialen Angeboten profitieren. Ein Förderprogramm zur Unterstützung von Familien für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ist aufgelegt. Rechnen Sie damit, dass Sie als Schulleitung mit vielen Fragen hierzu konfrontiert werden. Machen Sie sich deshalb mit den Eckpunkten der weiteren sozialen Angebote vertraut. Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Familie Schulze ist urlaubsreif Familie Schulze ist an der Wuppertaler Gesamtschule allseits bekannt. Schließlich besuchen alle 6 Kinder die Gesamtschule in Wuppertal-Elberfeld. Die Corona-Pandemie hat Familie Schulze besonders hart getroffen. Mutter Katrin Schulze arbeitet als Intensivschwester im örtlichen Klinikum und musste bisher schon viele Überstunden machen, ohne dass sie bisher Freizeitausgleich dafür bekommen konnte. Vater Klaus Schulze arbeitet in der Buchhaltung eines örtlichen Unternehmens und ist seit Monaten im Homeoffice. Dazu kommen 6 Kinder im Distanz- oder Wechselunterricht zu Hause und in der Schule. Die Geschwister müssen sich gegenseitig bei schulischen Aufgaben unterstützen. In einer Mietwohnung, wo sich 6 Kinder 3 Zimmer teilen müssen, ist das besonders schwer. Beim virtuellen Elternsprechtag fragt Klaus Schulze bei der Klassenleitung nach, inwieweit wenigstens eine Ferienfreizeit für die Kinder oder für die ganze Familie möglich ist. Schließlich hätte doch der Staat ein Förderprogramm aufgelegt. Rechtlicher Hintergrund zu Ferienfreizeiten und außerschulischen Angeboten Auch das soziale Leben von Familien soll mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ unterstützt und gefördert werden. Aus diesem Grund soll es über die reinen Lernangebote hinaus auch Freizeitangebote geben. Familienfreizeiten für Familien, die in der Corona-Pandemie besonders gefordert sind oder waren, werden gefördert. Das gilt insbesondere für Familien mit geringeren Einkommen. Es werden deshalb Mittel für Freizeitaktivitäten ebenso zur Verfügung gestellt wie für außerschulische Angebote im musischen und kulturellen sowie im naturwissenschaftlichen Bereich. Das ist zu tun:
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