
Was wäre Ihre Schulhomepage ohne Fotos, Zeichnungen oder sonstige Bilder? Sie wäre langweilig und fad, niemand würde sich für Ihre Schulhomepage interessieren. Doch Vorsicht, wenn Ihre Lehrkräfte Bilder oder Zeichnungen hochladen, für die Sie keine Lizenz haben. Es droht Ihnen die Haftung Ihres Bundeslandes und damit auch ein Regress – Sie haften persönlich. Beispiel aus dem Schulalltag: Uli-Stein-Cartoon Tom Wagner hat seit einem halben Jahr die Betreuung der Homepage der Max-und-Moritz-Grundschule in Hanau übernommen. Mitte Februar 2018 will er die Homepage erneut etwas auflockern. Dazu möchte er in regelmäßigen Abständen Cartoons oder kleine Comics einstellen. Zur Premiere findet er im Internet ein witziges Schulcartoon des bekannten Zeichners Uli Stein. Kurz darauf ist es auf der Schulhomepage veröffentlicht. Da die Schulhomepage auch über Facebook erreichbar ist, erntet er für dieses Cartoon viele Likes. Eine Woche später bekommt die Schulleitung Post von einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei. Der betroffene Cartoonist Uli Stein verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz. Der Cartoon sei ohne Lizenz veröffentlicht worden. Rechtlicher Hintergrund Die Veröffentlichung von Cartoons, Zeichnungen oder sonstigen Kunstwerken auf einer Schulhomepage ist urheberrechtlich geschützt (§ 99 Urhebergesetz [UrhG]). Veröffentlichungen oder Ausgestaltung einer Homepage durch Bilder etc. bedürfen zu ihrer Rechtmäßigkeit des Erwerbs einer Lizenz. Ansonsten liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Hierfür haftet das Land wegen Amtspflichtverletzung seiner Lehrkräfte. Das ist zu tun Instruieren Sie Ihre Lehrkräfte. Wenn Sie Lehrkräfte haben, die speziell die Aufgabe der Erstellung, Aktualisierung und Pflege der Homepage übernommen haben, sollten diese insbesondere die urheberrechtlichen Fragestellungen kennen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier. „Darf ich Fotos, die im Internet zugänglich sind, hochladen?“ Nur mit einer entsprechenden Erlaubnis des Rechteinhabers. Im Internet abgebildete Fotos oder Cartoons oder sonstige Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Die technische Möglichkeit, solche zu kopieren und an anderer Stelle zu verwenden, schließt aber die Berechtigung zur
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