
Immer wieder haben Sie es mit notorischen Störenfrieden im Schulalltag zu tun – leider auch auf Klassenfahrten. Fallen Schüler vollständig aus der Rolle, sind Sie gezwungen, Schüler von der Klassenfahrt auszuschließen. Manchmal müssen Sie sogar so weit gehen, dass bereits die Teilnahme des betroffenen Schülers nicht mehr möglich ist. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Paul darf nicht mit nach Berlin Die Jahrgangsstufe 8 der Gesamtschule in Regensburg will für 4 Tage nach Berlin fahren. Zur Vorbereitung müssen sich die Schüler in Arbeitsgruppen mit den Themen Mauerbau, Schießbefehl etc. auseinandersetzen. Paul fällt dabei dadurch auf, dass er radikale Parolen verbreitet. Er meint, dass auch heute noch „einige Leute an die Wand gestellt und erschossen gehören“. Als dies Schulleiterin Sabine Hartmann zu Ohren kommt, bittet sie Paul zu einem Gespräch. In diesem Gespräch zeigt sich Paul ebenfalls uneinsichtig. Auch in den nachfolgenden Tagen ist er gegenüber Mitschülern übergriffig, insbesondere gegenüber Mädchen mit Migrationshintergrund. Die Schulleitung beschließt daraufhin, Paul von vorneherein von der Klassenfahrt auszuschließen. RECHTLICHER HINTERGRUND zum Ausschluss von einer Klassenfahrt Wer eine Klassenfahrt durchführt, ist verpflichtet, diese sicher und ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Da die Klassenfahrt der Schulpflicht unterliegt, können Schüler nur in Ausnahmefällen davon ausgeschlossen werden. Bei begründetem Anlass kann deshalb der Aufenthalt durch den Klassenleiter vor Ort beendet werden. Im Einzelfall ist es auch möglich, Schüler von vorneherein nicht mitzunehmen. Dies ist bereits gerichtlich entschieden. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Ihre Lehrkräfte Besprechen Sie mit Ihren Lehrkräften die rechtliche Möglichkeit, Schüler von der Fahrt auszuschließen. Besprechen Sie auch mit den verantwortlichen Lehrkräften die Voraussetzungen dafür, dass ein Schüler erst gar nicht mitfahren darf. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Thematisieren Sie einen Ausschluss in der Lehrerkonferenz Beraten Sie mit Ihrem Kollegium, welche Maßnahmen in Betracht kommen, wenn der Ausschluss von einer Klassenfahrt
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