Zum rechtssicheren Umgang mit Helikoptereltern

Um es direkt vorwegzuschicken: Die meisten Eltern sind freundlich, konstruktiv und hilfsbereit. Eine kleine Gruppe von Eltern kann Sie jedoch sehr schnell auch an die rechtlichen Grenzen Ihres Tuns bringen. Dies sind die sogenannten „Helikoptereltern“. Wie Sie mit ihnen rechtssicher umgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.  Beispiel: Frau Weber feilscht um Noten   Kurz vor den Halbjahreszeugnissen bittet Frau Weber um einen GesprĂ€chstermin bei Klassenlehrerin Kathrin Herrmann. Sie leitet die Klasse 4a der NeustĂ€dter Grundschule und unterrichtet dort die FĂ€cher Deutsch und Mathematik. Anlass fĂŒr das GesprĂ€ch ist die letzte Note von Frau Webers Tochter Sina im Fach Deutsch. Sie will erreichen, dass die Note von „ausreichend“ mindestens auf die Note „befriedigend“ angehoben wird.  Rechtlicher Hintergrund zur Leistungsbeurteilung   Bei der Beurteilung von Leistungsnachweisen sind Ihre LehrkrĂ€fte frei. Auf der Basis ihrer pĂ€dagogischen Freiheit können sie die Zusammensetzung der Note, die Gewichtung einzelner LeistungsbeitrĂ€ge selbststĂ€ndig vornehmen. Eine gerichtliche ÜberprĂŒfung kann allenfalls dahingehend erfolgen, ob ein mögliches Ermessen fehlerhaft ausgeĂŒbt wurde. Auch die NichtausĂŒbung von Ermessen ist gerichtlich ĂŒberprĂŒfbar, wenn man Ihnen also vorwirft, gar nicht abgewogen zu haben.  Das ist zu tun: Wappnen Sie sich gegenĂŒber Helikoptereltern mit Fakten   Wenn Eltern um Noten feilschen wollen, sollten Sie ganz deutlich machen, dass es allein die Aufgabe Ihrer jeweiligen Klassen- und Kursleiter ist, die Leistungen der Tochter auf der Basis ihrer pĂ€dagogischen Freiheit zu beurteilen. Verdeutlichen Sie, dass sich jede Zensur an den tatsĂ€chlichen Leistungen zu orientieren hat. Ein Feilschen um Noten ist aussichtslos.   Orientieren Sie sich an nachfolgendem Faktencheck.  1. Wie Schulnoten zustande kommen   Machen Sie deutlich, dass auch eine juristische ÜberprĂŒfung keine inhaltliche ÜberprĂŒfung der fachlichen Beurteilung bedeutet. Stellen Sie klar, dass Gerichte nur ĂŒberprĂŒfen, ob Noten frei von WidersprĂŒchen und sachfremden ErwĂ€gungen zustande gekommen sind.   Es hĂ€lt sich nach wie vor in der Elternschaft hartnĂ€ckig der Irrtum, dass nur
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Hausaufgaben & Co. gehören auch zur Elternpflicht

StĂ€ndig die falschen BĂŒcher dabei, stĂ€ndig keine Hausaufgaben erledigt, mit solchen Dingen mĂŒssen sich Ihre LehrkrĂ€fte tagein, tagaus herumschlagen. Trotz manchmal zermĂŒrbender Auseinandersetzungen zwischen LehrkrĂ€ften und Eltern ist der Informationsfluss

HĂ€ufige Fehlzeiten fĂŒhren zu Sorgerechtsentzug

Handlungsempfehlung Haken Sie bei den Eltern nach, wenn ein Kind – entschuldigt oder nicht – hĂ€ufig fehlt. Sie dĂŒrfen bei einem solchen Verdacht auch das Jugendamt einschalten. Der konkrete Fall