Rechtssicherer Umgang mit Transgender-SuS – Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Auch wenn die Gesellschaft Menschen, die sich im „falschen“ Geschlecht geboren fĂŒhlen, offener gegenĂŒbersteht als in den Generationen zuvor, haben SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS), die sich als transgender outen und sich entschließen, zukĂŒnftig als Junge oder MĂ€dchen zu leben, es nicht immer leicht. Auch fĂŒr Sie als Lehrkraft wirft eine solche Entwicklung pĂ€dagogische, rechtliche, aber auch ganz praktische Fragen auf. Im folgenden Beitrag finden Sie Antworten auf die 10 hĂ€ufigsten Fragen. Diese erleichtern es Ihnen, SuS im Schulalltag zu unterstĂŒtzen. Und VerstĂ€ndnis sowie unvoreingenommene und respektvolle UnterstĂŒtzung können insbesondere jugendliche Transmenschen gut gebrauchen, befinden sie sich doch in einer besonders kritischen Lebensphase. Frage 1: „Was bedeutet ‚transgender‘ eigentlich?“ ANTWORT: Transgender zu sein bedeutet, dass das einer Person aufgrund von biologischen Merkmalen zugewiesene Geschlecht nicht mit der geschlechtlichen IdentitĂ€t ĂŒbereinstimmt. Vereinfacht gesagt: Transgender-Personen sind zwar entweder im Körper eines Mannes oder einer Frau geboren, fĂŒhlen sich aber als dem anderen Geschlecht zugehörig. Es gibt auch nicht-binĂ€re Menschen, die sich nicht klar einem Geschlecht zuordnen können. Frage 2: „DĂŒrfen transgender SuS ihre geschlechtliche IdentitĂ€t im Schulalltag ausleben?“ ANTWORT: Ja. Transgender SuS dĂŒrfen im Schulalltag ihre geschlechtliche IdentitĂ€t ebenso ausleben wie andere SuS auch. Eine Diskriminierung von transgender Personen verbietet sich nach Art. 3 Grundgesetz (GG) und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Beide verbieten eine Diskriminierung wegen des Geschlechts und dies umfasst auch das Verbot einer Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen IdentitĂ€t. Konkret heißt das: Sie als LehrkrĂ€fte mĂŒssen es akzeptieren, wenn SuS Ihnen mitteilen, dass sie zukĂŒnftig als dem anderen Geschlecht zugehörig behandelt werden möchten. Dies gilt jedenfalls fĂŒr SuS, die Ă€lter sind als 14 Jahre bzw. fĂŒr jĂŒngere SuS, wenn die Eltern hinter diesem Entschluss stehen. Frage 3: „Welche Änderungen ergeben sich aus dem ‚Gesetz ĂŒber die Selbstbestimmung mit Bezug zum Geschlechtseintrag‘ fĂŒr transgender SuS?“ ANTWORT: Dieses
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