SchĂŒlerbrille kaputt – und jetzt? Antworten auf die wichtigsten Haftungsfragen

Im Schulalltag kommt es immer wieder vor, dass die Brillen von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern (SuS) beschĂ€digt werden, z. B. beim Sport, beim Toben in den Pausen oder auch bei körperlichen Auseinandersetzungen mit Mit-SuS. Das ist Ă€rgerlich, denn die SuS sind auf die Brillen angewiesen, sodass diese zeitnah ersetzt werden. Ersatzbrillen schlagen aber schnell mit einigen Hundert Euro zu Buche, sodass sich bei solchen „BrillenunfĂ€llen“ vonseiten der Eltern hĂ€ufig Fragen zur Haftung fĂŒr die beschĂ€digte Brille stellen. Lesen Sie hier, wie Sie auf diese antworten können. Frage 1: „MĂŒssen Mit-SuS bzw. deren Eltern fĂŒr die kaputte Brille aufkommen, wenn sie an der BeschĂ€digung beteiligt waren?“ ANTWORT: In der Regel scheidet die persönliche Haftung von Mit-SuS fĂŒr eine zu Bruch gegangene Brille aus. Denn grundsĂ€tzlich ergibt sich aus §§ 104, 105, 106 SGB VII, dass SuS untereinander nicht schadenersatzpflichtig sind. Ausnahmen gelten lediglich bei vorsĂ€tzlichem Verhalten. Man kann daher darĂŒber nachdenken, ob Mit-SuS fĂŒr eine kaputte Brille aufkommen mĂŒssen, wenn diese ➜ bedingt deliktsfĂ€hig sind (also Ă€lter als 7 Jahre) ➜ und die Brille mit Vorsatz beschĂ€digt wurde. Nur wenn diese Voraussetzungen erfĂŒllt sind, macht es Sinn, ĂŒber eine Inanspruchnahme der am Brillenunfall beteiligten Mit-SuS nachzudenken. In der Regel werden diese Voraussetzungen aber nicht erfĂŒllt sein. Denn bei SportunfĂ€llen und auch nicht bei Rangeleien auf dem Schulhof liegt es in der Absicht der Mit-SuS, die Brille des GeschĂ€digten zu beschĂ€digen. Frage 2: „Haftet die Landesunfallkasse fĂŒr eine beschĂ€digte SchĂŒlerbrille?“ ANTWORT: Im Grundsatz kommt die fĂŒr Ihre Schule zustĂ€ndige Landesunfallkasse fĂŒr beschĂ€digte SchĂŒlerbrillen auf. Denn die Brille ist ein Hilfsmittel, das die SuS benötigen, um dem Schulunterricht folgen zu können. Es mĂŒssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfĂŒllt sein: ➜ Die Brille wird durch einen Unfall (= ein von außen auf den Körper des GeschĂ€digten einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis, das
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Unfall am Nachmittag – Wer trĂ€gt die Verantwortung?

Auch im Nachmittagsbetrieb gibt es Pausen und Kinder tollen herum. Schnell fĂ€llt einer vom KlettergerĂŒst oder verstaucht sich das Bein beim Seilchenspringen. Eltern beschweren sich dann bei der Schulleitung und

Lehrer trĂ€gt die Kosten fĂŒr einen Feuerwehreinsat

Handlungsempfehlung Informieren Sie LehrkrÀfte, die mit gefÀhrlichen Stoffen hantieren, dass sie haften und die Kosten tragen, wenn sie dabei Gefahren nicht abwehren. Der konkrete Fall Der Lehrer einer Realschule wollte