
Nach nunmehr 1 ½ Jahren Corona-Krise sind die finanziellen Folgen für die Länderhaushalte und die kommunalen Haushalte immer noch nicht absehbar. Auch wenn die Bundesländer es den Kommunen – und damit den Schulträgern – gestatten, die Corona-Kosten „vor die Klammer zu ziehen“, sodass sie nicht bei den Haushaltsdefiziten der laufenden Kommunalhaushalte auftauchen, muss man realistisch bleiben: Die öffentliche Hand wird zukünftig weitaus weniger Geld zur Verfügung haben, da die Folgen der Pandemie finanziell abzufedern sind. Das dürfte konkrete Auswirkungen auf die Finanzierung Ihrer Schule haben. Beispiel aus dem Schulalltag: Nullrunde für alle Schulen Nach der Sommerpause geht der Rat der Stadt Bad Münstereifel in die finalen Haushaltsberatungen. Durch den mehrmonatigen Lockdown hat der städtische Haushalt erhebliche Einbußen bei der Gewerbesteuer. Grund: Die Haupteinnahmequelle aus dem Outlet-Center ist durch die Schließungen der Geschäfte ein Totalausfall. Die finanzpolitischen Sprecher der jeweiligen Ratsfraktionen sind sich einig: Jeder muss seine Ansprüche zurückschrauben und an jeder Stelle müssen Kürzungen erfolgen. Aus diesem Grund beschließt der Stadtrat in seiner Haushaltssatzung, dass sämtliche Schulen im Haushaltsjahr 2021 eine sogenannte Nullrunde fahren müssen. In der Praxis hat dies zur Konsequenz, dass die Schulen über keinerlei eigene Budgetmittel im laufenden Haushaltsjahr verfügen können. Rechtlicher Hintergrund zu Schulhaushalten Schulen in kommunaler Trägerschaft beziehen regelmäßig Finanzmittel zur unmittelbaren eigenen Verwendung aus dem städtischen Haushalt. Dies sehen die Haushaltssatzungen der Kommunen so vor. Auf diese Mittel haben Schulen keinen Rechtsanspruch. Für jedes Haushaltsjahr entscheidet der Rat, ob Mittel aus dem Ergebnis- und Finanzhaushalt für den pädagogischen Betrieb zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung freigegeben werden. Die sogenannten Schulbudgets verwalten Schulen selbst. Wird eine Nullrunde beschlossen, können Schulen kein eigenes Geld ausgeben. Das ist zu tun: Informieren Sie sich über die Auswirkungen der beschlossenen Nullrunde Stehen Kürzungen wie im Praxisbeispiel an, müssen Sie sich als Schule darauf vorbereiten. Aber erst sollten
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