Beschwerden gegen Noten – mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite

Gerade durch die besonders schwierigen Rahmenbedingungen in der Schule, wie z. B. die Maskenpflicht, müssen Sie damit rechnen, dass es Widersprüche gegen Halbjahresnoten hageln wird. Die Corona-Pandemie wird vielen ein willkommener Grund sein, gegen ausgewiesene schwache Leistungen vorgehen zu wollen. Wappnen Sie sich deshalb frühzeitig, und orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Beispiel aus dem Schulalltag: „Ungenügend“ in Englisch Die Zeugniskonferenzen für die Halbjahreszeugnisse stehen für die 9. Klasse der Gesamtschule in Jena an. Englischlehrer Rico Schumann wird der Zeugniskonferenz mitteilen, dass Maik Melcher in Englisch „ungenügend“ auf dem Zeugnis haben wird. Kurz zuvor informiert er die Eltern hierüber. Er teilt ihnen mit, dass Maik am Corona-bedingten Online-Unterricht so gut wie nie teilgenommen hat. Auch im Präsenzunterricht weist er erhebliche Fehlzeiten im Englischunterricht auf. Die 3 Klassenarbeiten sind mit 2-mal „ungenügend“ und einmal „mangelhaft“ entsprechend schlecht ausgefallen. Maiks Eltern machen Englischlehrer Rico Schumann im Gespräch klar, dass sie die Note nicht akzeptieren werden. Schließlich habe man „Corona“. Die Schüler könnten sich mit Masken nicht konzentrieren, und im Übrigen sei seit fast einem Jahr die Schule nicht richtig gelaufen. Rechtlicher Hintergrund zu Widersprüchen gegen Schulnoten Zeugnisnoten sind amtlich festgestellte Leistungsbeurteilungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es Noten auf Versetzungs- oder Halbjahreszeugnissen sind. Die inhaltliche Überprüfung einer Note unterliegt prinzipiell den verwaltungsrechtlichen Regelungen. Das bedeutet, dass Widerspruch und ggf. sogar Klage nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung erhoben werden können. Das ist zu tun: Wappnen Sie sich gegen Widersprüche Schlechte Zeugnisnoten sollten fundiert begründet sein. Im Einzelnen müssen Sie und Ihre Kollegen in der Lage sein, die Zusammensetzung der Note und die pädagogische Abwägung zur Erteilung dieser Note im Einzelnen darzulegen. Für ein Beschwerdeverfahren orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps Tipp: Nehmen Sie Notenbeschwerden gelassenVerwaltungsrechtlich sind Einzelnoten nicht angreifbar. Sie sind kein Verwaltungsakt im klassischen
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Leistungsdefizite durch Corona-Einschränkungen – das gilt für die Anfechtung von Zeugnisnoten

Bereits mit den Halbjahreszeugnissen sind für Sie und Ihre Lehrkräfte die coronabedingten Unterrichts- und Leistungsdefizite zutage getreten. Mit den bevorstehenden Versetzungszeugnissen in das kommende Schuljahr werden die Problematik der Leistungsdefizite

Kein Anspruch auf Präsenzunterricht ohne Maske

Handlungsempfehlung Ausnahmen können nur mit konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestattet werden. Der konkrete Fall Eine 8-jährige Schülerin wollte zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 uneingeschränkt am Präsenzunterricht teilnehmen, und zwar ohne das