Distance Learning und Geräteverleih: Mit diesen Tipps unterstützen Sie Ihre Lernenden

Eine der Herausforderungen während der Corona-Pandemie sind fehlende Endgeräte bei Lernenden zu Hause: Geschwister mĂĽssen sich manchmal Tablets oder Laptops teilen, und es gibt Haushalte, in denen nur Smartphones verfĂĽgbar sind. Damit digitales Lernen zu Hause aber wirksam gelingen kann, ist eine Ausstattung mit passenden Endgeräten notwendig. Der Verleih von schulischen Geräten ist daher eine Möglichkeit, um diese Defizite abzufedern. Lesen Sie, wie Ihnen das gelingt.  500 Mio. € Sofortausstattungsprogramm Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, 500 Mio. € an Geldern fĂĽr ein Sofortausstattungsprogramm den Schulen zur VerfĂĽgung zu stellen. Diese Gelder, die nach dem sogenannten Königsteiner SchlĂĽssel an die einzelnen Bundesländer verteilt werden, sollen schnell und unbĂĽrokratisch zur VerfĂĽgung stehen.  Das sind die Rahmenbedingungen • Die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets und Laptops) wird gefördert. • Familien, die zu Hause nicht ĂĽber WLAN verfĂĽgen, können damit auch ĂĽber WLAN-Hotspots versorgt werden. Die monatlichen GebĂĽhren dafĂĽr werden jedoch nicht gefördert.• Die Fördergelder gibt es zusätzlich zum DigitalPakt Schule. • Aus dem Sofortausstattungsprogramm werden die Beschaffungen zu 90 % erstattet. In der Regel werden die ĂĽbrigen 10 % mit Ländergeldern aufgefĂĽllt, sodass Ihr Schulträger diesen Anteil nicht erbringen muss. • Auch Höchstgrenzen, die der DigitalPakt Schule bei der Beschaffung von mobilen Endgeräten definiert hat (25.000 € pro Schule bzw. 20 % der Gesamtinvestitionssumme fĂĽr alle Schulen eines Trägers), entfallen. • Eine bereits durchgefĂĽhrte WLAN-Ausstattung an der Schule ist keine Voraussetzung fĂĽr die Förderfähigkeit. • Die Endgeräte werden vom Sachaufwandsträger beschafft, an die Schulen verteilt und von diesen an bedĂĽrftige SchĂĽler ausgegeben.• Nach Einstellung des digitalen Fernunterrichts gehen die mobilen Endgeräte in den schulischen Bestand ĂĽber. • FĂĽr die SchĂĽler und Eltern findet keine BedĂĽrftigkeitsprĂĽfung statt.  So gehen Sie vor 1. Von Ihrer zuständigen Kämmerei wurden Sie bereits ĂĽber die zur VerfĂĽgung gestellte Summe informiert. Ebenso hat Ihr Sachaufwandsträger bei der zuständigen Bezirks- oder Landesregierung schon den Antrag fĂĽr die
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Mittagessen in der Schule – Achten Sie auf die Lebensmittelhygiene

Wer länger in der Schule bleibt und Betreuungsangebote in Anspruch nimmt, hat auch Anspruch auf ein Mittagessen. Da dies kostenintensiv ist, wird häufig über den Förderverein oder eine Elterninitiative die

Lärm vom Schulsport muss von den Nachbarn hingenommen werden

Handlungsempfehlung Haben Sie lärmempfindliche Nachbarn in der Nähe Ihrer Schule, können Sie mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts Neustadt gut Vorwürfen der Lärmbelästigung entgegentreten. Der konkrete Fall Die klagenden Eheleute bewohnen