3 Prinzipien für schwierige Gesprächssituationen in der Schule

Um die Kommunikation mit Ihrem Team auch in schwierigen Zeiten erfolgreich zu gestalten, machen Sie sich folgende Faktoren deutlich: Ihre Kollegen wünschen sich von Ihnen die Fähigkeit,

  1. aktives Zuhören,
  2. konkret zu informieren und
  3. Kritikgespräche offen zu führen.

Vielen ist gar nicht bewusst, dass die Art der Kommunikation verletzend oder demotivierend ist. Beachten Sie folgende Grundsätze:

Prinzip 1: Nehmen Sie sich Zeit für Information und Verständnis

In kritischen Situationen sollten Sie sich als Vorgesetzter viel Zeit nehmen. Oft tauchten im Anschluss an unangenehme Nachrichten Fragen auf, die Sie unbedingt beantworten sollten, um überflüssige Gerüchte und Spekulationen zu vermeiden.

Prinzip 2: Sorgen Sie für einen ehrlichen Aufbau der Gespräche

Neben der Zeit spielt auch der Aufbau Ihres Gesprächs oder Ihrer Vorrede eine entscheidende Rolle: Wenn Sie eine gefällte Entscheidung überbringen müssen, sollte die Nachricht gleich zu Beginn des Austausches stehen. Bauen Sie nicht vorher noch eine lange Spannung auf.

Prinzip 3: Interessieren Sie sich für Ihre Lehrkräfte

Da Schulleiter in schwierigen Umbruchzeiten oft von Besprechung zu Besprechung eilen, reicht die Zeit nicht immer, um jeden Mitarbeiter einzeln neu zu motivieren. Vernachlässigen Sie nicht Ihre Lehrkräfte. Dazu gehört, einfach in der Pause oder beim Stundenwechsel bei Kollegen  vorbeizuschauen und zu fragen, wie es denn läuft oder ob es Probleme gibt. Das zeigt, dass Sie sich für ihn interessieren und die Arbeit schätzen.

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Private „Freundschaften“ auf Facebook

Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation

Bildungsurlaub für Yogakurs ist möglich

Handlungsempfehlung Wenn Sie mit der Anfrage nach Bildungsurlaub für einen Yogakurs konfrontiert werden, müssen Sie diese Form der Weiterbildung (außer in Bayern und Sachsen) bewilligen. Der konkrete Fall Ein Arbeitnehmer