Hetze gegen Lehrkräfte – so wehren Sie sich gegen Verleumdungen

Digitale Kommunikation macht’s möglich: Schnell sind Gerüchte oder Beschimpfungen in die Welt gesetzt und verbreiten sich in Windeseile. Beleidigungen, Demütigungen und persönliche Verletzungen schaukeln sich schnell öffentlich hoch. Was Sie tun können, wenn Eltern Sie, Ihre Schule oder einzelne Lehrkräfte anfeinden, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Anti-Schwulen-Aktion an der Maximilian-Schule Thomas Wolff unterrichtet Sport und Mathematik an der Maximilian-Schule in Freising. Dort trainiert er auch die B-Jugend des Freisinger SC. Seit 2 Jahren lebt er mit seinem Partner Jonas Huber zusammen. Das homosexuelle Paar will im Juli heiraten. Über den Fußballverein hören Eltern der Klasse 7b, in der Thomas Wolff Mathe und Sport unterrichtet, erstmals von der geplanten Heirat. Einige Eltern nehmen dies zum Anlass, gegen Thomas Wolff zu hetzen. Sie rufen über Facebook zum Boykott der Maximilian-Schule auf, weil „da jetzt schon Schwule unterrichten“. In einem Brief an Schulleiter Franz Hauser fordern sie für die Klasse 7b einen anderen Sport- und Mathelehrer. Rechtlicher Hintergrund zum Lehrer-Bashing Wer jemanden verleumdet oder Unwahrheiten über ihn verbreitet, macht sich wegen Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch [StGB]) bzw. übler Nachrede (§ 186 StGB) strafbar. Zudem setzt er sich zivilrechtlichen Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen aus. Auch die gezielte Herabwürdigung einer Person, privat oder öffentlich, ist als Beleidigung strafbar. Das ist zu tun: Sprechen Sie gut vorbereitet mit den betroffenen Eltern Stellen Sie sich schützend vor Ihre Lehrkraft, und wehren Sie sich dagegen, dass der Ruf Ihrer Schule geschädigt wird. Tipp: Sammeln Sie FaktenWer sich bei Facebook öffentlich negativ über Ihre Schule und Ihre Lehrkraft äußert, hinterlässt bewusst Spuren im Netz. Sichern Sie derartige Äußerungen oder Anfeindungen, indem Sie Fakten sammeln: Machen Sie Screenshots, dokumentieren Sie die Äußerungen. Diese Beweise benötigen Sie später ggf. zusammen mit Ihrer Lehrkraft.Tipp: Laden Sie die „Hetzer“ zu einem Gespräch einWenn Ihnen bekannt
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