Schulbegleitungen sind in Klassen, in denen SuS mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden, ein Stück weit Alltag geworden. Allerdings wirft eine Schulbegleitung im Klassenzimmer im Alltag zahlreiche rechtliche Fragen auf. Denn so ganz genau wissen die meisten Lehrkräfte dann doch nicht, wie sie mit diesen „Kolleg/innen“ umgehen sollen. Die 12 häufigsten Fragen möchte ich Ihnen im Folgenden beantworten. Frage 1: „Was genau ist eine Schulbegleitung?“ Antwort: Bei Schulbegleitungen handelt es sich um Personen, die SuS mit einer Behinderung bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützen. Hierbei muss man wissen, dass der Begriff „Schulbegleitung“ nicht einheitlich verwendet wird. Schulbegleitungen werden auch bezeichnet als● Schulassistenz,● Schulhelfer,● Teilhabeassistent,● Inklusionshelfer,● Integrationshelfer. Schulbegleitungen unterstützen SuS nicht nur im Unterricht, sondern häufig auch auf dem Schulweg, vor Schulbeginn, in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und auf Klassenfahrten. Seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 ist geklärt, dass der Anspruch auf Schulbegleitung auch für den gebundenen und offenen Ganztag gilt. Letzterer allerdings nur, wenn das OGS-Angebot mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule im Einklang steht und an das Unterrichtsgeschehen anknüpft (s. hierzu auch das Urteil auf Seite XX, das sich auch auf die Hortbetreuung übertragen lässt). Frage 2: „Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?“ Antwort: Ganz klar: Die Schulbegleitung ist kein Zweit-, Hilfs- oder Nachhilfelehrer. Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten ist ausschließlich Ihre Aufgabe. Ebenso liegen sämtliche pädagogischen Aufgaben und Maßnahmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Wichtig ist, dass Sie im Hinterkopf behalten, dass die Schulbegleitung nur die Aufgabe hat, den Schüler oder die Schülerin bei der Bewältigung des Schulalltags zu unterstützen. Frage 3: „Können Lehrkräfte es ablehnen, dass die Schulbegleitung während des Unterrichts im Klassenzimmer anwesend ist?“ Antwort: Das ist rechtlich nicht zulässig. Manchen Lehrkräften ist es gar nicht recht, wenn sich neben den SuS noch weitere Erwachsene im Klassenraum befinden. Sie fühlen sich hierdurch
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