Lehrerrat – diese Rechte und Pflichten sollten Sie als Schulleitung kennen

Die Interessenvertretung Ihres Kollegiums ist der Lehrerrat. Er ist das Mitbestimmungsorgan wie der Betriebsrat in Unternehmen der freien Wirtschaft. Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder Ihres Lehrerrats haben, sollten Sie wissen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu finden Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Präsenzunterricht für über 60-Jährige? Kurz nach dem Start des Schuljahres 2021/2022 soll aufgrund des Impffortschritts die Gesamtschule in Gelsenkirchen zum regulären Präsenzunterricht zurückkehren. Der 61 Jahre alte Wolfgang Hardenack unterrichtet seit mehr als einem Jahr seine Fächer Geografie und Geschichte aus dem Homeoffice. Da er ein erklärter Impfgegner ist, hat er sich trotz mehrfacher Angebote noch nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Er will auf keinen Fall zurück in den Präsenzunterricht aus Angst vor einer Infektion. Schulleiterin Judith Grebe will im Hinblick auf die Unterrichtsverpflichtung in Präsenz eine Gleichbehandlung aller Lehrkräfte ungeachtet ihres Impfstatus. Wolfgang Hardenack ruft den Lehrerrat an. Er will eine Befreiung vom Präsenzunterricht erreichen und beantragt eine Ausnahmeregelung für sich. Klaus Mayer, Vorsitzender des Lehrerrats, hat Bedenken, eine Ausnahme zuzulassen. Er deutet an, dass der Lehrerrat die beantragte Ausnahmegenehmigung nicht befürworten wird. Rechtlicher Hintergrund zum Lehrerrat Personalvertretungsrechtliche Aufgaben werden an Schulen durch die Lehrerräte wahrgenommen(z. B. § 69 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Schulen sind Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Der Lehrerrat wird von der Lehrerkonferenz für die Dauer von 4 Schuljahren gewählt. Eine Aufgabe ist es, Schulleitung und Kollegium in dienstlichen Angelegenheiten zu beraten. Die Schulleitung ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen personellen Angelegenheiten umfassend zu unterrichten und anzuhören. Der Lehrerrat nimmt personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr und ist an personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. der beantragten Befreiung vom Präsenzunterricht im Praxisbeispiel zu beteiligen. Das ist zu tun: Informieren Sie sich über die konkreten Rechte und Pflichten Ihres Lehrerrats Beachten Sie die Mitwirkungsrechte, wenn es um personelle Maßnahmen
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