Bildung ist kostbar und teuer zugleich. FĂŒr viele Schulleiter hĂ€ufig ein Spagat zwischen bestmöglichen Unterrichtsmaterialien und finanzierbaren Ausstattungen angesichts knapper öffentlicher Schulbudgets. Warum nicht auf das Angebot eines ortsansĂ€ssigen Unternehmens gegen eine Reklametafel an Ihrer Schule eingehen? Was Sie aus rechtlicher Sicht beachten mĂŒssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Praxisbeispiel: Das Computernetzwerk an der NeustĂ€dter Gesamtschule ist mittlerweile 15 Jahre alt und somit ein âDinosaurierâ. Zahlreiche Beschwerden von LehrkrĂ€ften, Eltern und SchĂŒlern gehen deswegen bei Schulleiter Paul Sorgsam ein. Er macht Druck beim SchultrĂ€ger, ein neues Netzwerk und neue ArbeitsplĂ€tze zu installieren. Die Erneuerung von Hardware, Netzwerk und Software kostet ca. 250.000 âŹ. Zu viel, sagt der SchultrĂ€ger, dessen Haushaltslage dies nicht hergibt. Schulleiter Paul Sorgsam erinnert sich daran, dass ihm ein gröĂeres ortsansĂ€ssiges Unternehmen schon einmal finanzielle UnterstĂŒtzung angeboten hatte. Im Gegenzug erwartet man Werbehinweise fĂŒr dessen Produkte in der Schule. Schulleiter Paul Sorgsam ĂŒberlegt, wie er das Unternehmen um UnterstĂŒtzung bitten kann, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.
Rechtlicher Hintergrund zu Werbung und Sponsoring in der Schule
Wirtschaftliche UnterstĂŒtzungsmaĂnahmen fĂŒr Schulen z. B. aus der Privatwirtschaft mĂŒssen sich grundsĂ€tzlich mit der ErfĂŒllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule vereinbaren lassen. GrundsĂ€tzlich ist es erlaubt, dass Schulen zur ErfĂŒllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen dĂŒrfen. Dabei dĂŒrfen sie auch auf Leistungen eines Vertragspartners in geeigneter Weise hinweisen (z. B. § 99 Schulgesetz NRW, Sponsoring). Werbung fĂŒr Produkte dient schulischen Zwecken grundsĂ€tzlich nicht. Aus diesem Grund ist Produktwerbung in der Schule unzulĂ€ssig.
Tipps fĂŒr ein erfolgreiches Sponsoring an Ihrer Schuler
Wenn Sie einen Sponsor fĂŒr Ihre Schule gefunden haben, mĂŒssen Sie darauf achten, dass Sie alle Vorteile des Sponsorings fĂŒr Ihre Schule nutzen können. Achten Sie darauf, dass Sie nicht gegen das gesetzliche Produktwerbeverbot verstoĂen. Orientieren Sie sich an den nachfolgenden Tipps.
1. Tipp: Fragen Sie Ihren SchultrÀger
GrundsĂ€tzlich dĂŒrfen Sie als Schulleiter fĂŒr Ihre Schule nur dann Leistungen entgegennehmen, wenn dies auch mit Ihrem SchultrĂ€ger abgestimmt ist. Der EmpfĂ€nger einer Zuwendung ist der SchultrĂ€ger, nicht jedoch Ihre Schule, da diese kein selbststĂ€ndiges Rechtssubjekt im VerhĂ€ltnis zum SchultrĂ€ger ist. Sie können zwar stellvertretend fĂŒr Ihren SchultrĂ€ger handeln. Ohne eine Zustimmung des SchultrĂ€gers dĂŒrfen Sie aber keine Leistungen entgegennehmen.
2. Tipp: Die UnabhÀngigkeit Ihrer Schule muss sichergestellt sein
Wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeiten von Sponsoren lassen sich nicht mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag Ihrer Schule vereinbaren. Aus diesem Grund mĂŒssen Sie bei Zuwendungen wie im Praxisbeispiel wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeiten durch Gegenleistungen vermeiden. Der Sponsor darf keinen Einfluss auf die Ausgestaltung des Unterrichts oder auf schulorganisatorische Strukturen nehmen.
3. Tipp: Lehnen Sie Produktwerbung ab
Wegen des gesetzlichen Verbots von Produktwerbung an Schulen mĂŒssen Sie noch so groĂzĂŒgige und gut gemeinte Zuwendungen ablehnen, wenn hierfĂŒr als Gegenleistung echte Produktwerbung verlangt wird. Will Ihr Gönner z. B. Werbetafeln zur Produktwerbung am SchulgebĂ€ude anbringen oder Leuchtreklame installieren, dĂŒrfen Sie dies nicht zulassen.
Fazit: Werbung in der Schule ist und bleibt tabu, Sponsoring und Spenden sind zulĂ€ssig und erwĂŒnscht.