Stressfreies Zeugnisschreiben

Schon bald nach den Weihnachtsferien beginnt die Zeit der Leistungsberichte für die Schüler. Sie schreiben die Zwischenzeugnisse oder Zwischenberichte. Damit dieser Bericht stressfrei geschrieben werden kann, entlasten Sie sich mit folgenden 4 Maßnahmen:

1. Informieren Sie sich rechtzeitig über das Zeugnisprogramm!

Den meisten Stress verursachen Zeugnisprogramme am PC, die unpraktisch sind oder nicht gut funktionieren. Kooperieren Sie mit einer kompetenten Lehrkraft, um in die Handhabung des Programms eingeführt zu werden, falls Sie noch nicht mit einem Programm gearbeitet haben. Meist bieten die Systemadministratoren Fortbildungen an.

2. Halten Sie sich an die Termine und stellen Sie einen persönlichen Terminplan auf

Gerade an Schulen mit vielen Lehrkräften, die nur wenige Stunden im Haus sind, sorgt ein Aushang oder eine E-Mail dafür, dass alle Kollegen den Terminplan kennen. Informieren Sie sich über Notenabgabe für die Fachlehrer, Vorlage der Bemerkungen zum Korrekturlesen und Abgabe der fertigen Zeugnisse bei der Schulleitung. Fertigen Sie rechtzeitig Musterzeugnisse evtl. mit Ihrem Teamkollegen an, um rechtssichere Vorlagen zu haben. Erstellen Sie in einem Raster alle notwenigen Bemerkungen für Ihre Schüler.
Planen Sie ein Zeitfenster ein, um alle Zeugnisse noch einmal zu überdenken. Gerade, wenn Sie bereits alle Zeugnisse fertig haben, betrachten Sie Ihre Schüler noch einmal unter dem Aspekt des Zeugnisinhalts. Werden Sie ihm wirklich gerecht?

3. Nehmen Sie kollegiale Hilfe in Anspruch

Ganz oft tauschen die  Parallelklassenleiter die Zeugnisse zum Gegenlesen aus. Meist kennen diese Lehrkräfte die Kinder. So vermeiden Sie, dass überzogene Formulierungen nicht auffallen. Gleichzeitig tragen alle Kollegen dazu bei, sich gegenseitig zu entlasten.

4. Suchen Sie in Zweifelsfällen Rat beim Schulleiter

In schwierigen Fällen suchen Sie gemeinsam mit allen Lehrkräften und auch dem Schulleiter eine Lösung. Besonders das rechtssichere Formulieren kritischer Bemerkungen sollten Sie mit ihm gemeinsam lösen.

Wenn sich eine Lehrkraft im Ton vergreift: So reagieren Sie!

Sie haben als Schulleiter eine Elternbeschwerde über den unangemessenen Ton einer Lehrkraft vorliegen. Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, erübrigen sich weitere Interventionen. Anders sieht es aus, wenn Sie

Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der