So sprechen Sie Eltern mit kognitiven Einschränkungen zielführend an

Als Lehrkraft haben Sie es nicht nur mit Ihren Schülern, sondern auch mit deren Eltern zu tun. Manchmal sind es nicht (nur) die Schüler, sondern auch deren Eltern, die von Behinderungen betroffen sind. Der Umgang mit körperlich eingeschränkten Eltern ist meist unproblematisch. Denn: Ist Ihre Schule nicht barrierefrei, findet sich unproblematisch ein Ort, an dem Sie ein Gespräch führen können – und sei es im Rahmen eines Hausbesuchs. Schwieriger ist es schon, wenn Sie es mit Eltern mit kognitiven Einschränkungen zu tun haben. Beispiel: Hannes besucht die 2. Klasse der Grundschule „Sonnenschein“. Er ist ein aufgeweckter Schüler. Allerdings vermutet die Klassenlehrerin, dass er an einer Lese-Rechtsschreib-Störung leidet und eine besondere Förderung braucht. Sie bittet die Eltern zu einem Gespräch in die Schule. Bei diesem hat die Klassenlehrerin allerdings das Gefühl, dass die Eltern dem Gespräch gar nicht richtig folgen können und nicht verstehen, was sie ihnen vermitteln möchte. Sie hat den Eindruck, dass die Eltern von Hannes intellektuell stark eingeschränkt sind, und überlegt, wie sie ihnen die Situation ihres Sohnes so vermitteln kann, dass der Schüler die Unterstützung bekommt, die er braucht. Eltern mit kognitiven Einschränkungen sind meist sorgeberechtigt Auch wenn Eltern kognitiv eingeschränkt sind, heißt das nicht, dass sie sich nicht um ihre Kinder kümmern und diese erziehen können. Meine Erfahrung zeigt, dass betroffene Eltern sich sehr liebevoll um ihre Kinder bemühen und versuchen, alles richtig zu machen. Daher haben Eltern mit kognitiven Einschränkungen in der Regel auch das Sorgerecht für ihre Kinder. Sie sind daher auch Ansprechpartner, wenn es um die schulische Entwicklung des Schülers geht. Dies gilt auch, wenn die Kommunikation mit diesen Eltern nicht immer einfach ist. Für Sie als Lehrkraft ist es natürlich immer wichtig, dass Sie mit Eltern konstruktiv und zum Wohle des Schülers zusammenarbeiten. Dies gilt besonders für
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