
Wer ist heutzutage eigentlich nicht dauerhaft „online“? Das dürfte eher die Ausnahme sein. Smartphones und Tablets machen dies spielend möglich. Internetaktivitäten über den eigenen Account sind Privatsache. Wie sieht es aber mit der Aufsichtspflicht der Schule aus, wenn über das Schul-WLAN rechtswidrige Inhalte angesehen oder heruntergeladen werden? Beispiel aus dem Schulalltag: Mit dem Schul-WLAN auf Pornoseiten Im Selbstlernzentrum der Bergheimer Gesamtschule stehen Schülerinnen und Schülern (SuS) zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung eigene Notebooks mit Internetanschluss sowie passwortgeschütztes WLAN zur Verfügung. SuS, die das Selbstlernzentrum nutzen, erhalten für die Notebook-Nutzung ein Kennwort, mit dem sie sich mobil über das WLAN einloggen können und Zugriff auf das Internet haben. Im Rahmen eines Projekts im Schwerpunktfach „Wirtschaft und Soziales“ sollen Gruppen von jeweils 3 SuS Internetrecherchen machen. Willi, Sven und Viktor ergreifen die Gelegenheit, um sich wiederholt unter Alias-Identitäten bei U-Porn einzuloggen. Rechtlicher Hintergrund zur Internet-Aufsicht Schulen, die über einen Internetanschluss verfügen und diesen nutzen, sind nach dem Telemediengesetz grundsätzlich als sogenannter Provider zu behandeln. Rufen SuS über den Schulserver Informationen – gleich welcher Art – ab, trifft die Schule als Provider eine zivilrechtliche Verantwortung. Diese ist darin begründet, dass die Schule Inhalte über das Internet bereithält und zugänglich macht. Aus diesem Grund trifft sie auch eine Aufsicht im Hinblick auf die Nutzung des Internets über die Schule. Das ist zu tun: Regeln Sie den Internetzugang über die Schule Als Schulleitung sollten Sie die Internetnutzung regeln, um nicht selbst in die Haftungsfalle und damit in eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung zu geraten. Weisen Sie deshalb Ihre Lehrkräfte an, die Internetnutzung ihrer SuS zu kontrollieren und ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Tipp: Aufklärung über Internetnutzung gehört in den Unterricht Auch wenn die Nutzung von Internet, Instagram, Snapchat und WhatsApp für Ihre SuS zum Alltag gehört, so
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