Wenn Sie SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS) mit besonderen BedĂŒrfnissen unterrichten, werden diese manchmal von einer Schulbegleitung unterstĂŒtzt. Diese hat die Aufgabe, SuS im Schulalltag Hilfe zu leisten. Die Aufgaben, die sie ĂŒbernimmt, sind abhĂ€ngig vom individuellen UnterstĂŒtzungsbedarf der betroffenen SchĂŒlerin oder des betroffenen SchĂŒlers. Wenn die Schulbegleitung ausfĂ€llt, wird das fĂŒr die jeweiligen SuS, die Eltern und fĂŒr Sie als Lehrkraft zum Problem. Denn es muss geklĂ€rt werden, ob der Schulbesuch auch ohne Schulbegleitung sicher gewĂ€hrleistet werden kann. PRAXISBEISPIEL: Hannes ist 7 Jahre alt. Er hat eine spastische LĂ€hmung, die ihn in der Koordination seiner Bewegungen stark einschrĂ€nkt. Er besucht die 2. Klasse der örtlichen Grundschule. Im Alltag wird er von einer Schulbegleitung unterstĂŒtzt, die ihm bei der BewĂ€ltigung seiner MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen hilft, ihn zur Toilette begleitet und ihn im Unterricht bei der BewĂ€ltigung seiner Aufgaben unterstĂŒtzt. Als die Schulbegleitung kurzfristig kĂŒndigt, ist die Klassenlehrkraft ratlos. Sie sieht sich auĂerstande, Hannes ohne Schulbegleitung zu unterrichten und angemessen zu fördern. Schulpflicht besteht auch ohne Inklusionsbegleitung Immer wieder kommt es vor, dass Schulen das Unterrichten von SuS verweigern, wenn deren Schulbegleitung ausfĂ€llt. Das kann kurzfristig und an einzelnen Tagen eine Lösung sein, wenn die Betreuung und Versorgung des SuS nicht anderes gewĂ€hrleistet werden kann. GrundsĂ€tzlich besteht aber fĂŒr alle SuS unabhĂ€ngig von einer bestehenden Behinderung Schulpflicht. Diese dĂŒrfen Sie nicht davon abhĂ€ngig machen, dass eine Schulbegleitung anwesend ist und die betroffenen SuS betreut. Suchen Sie das GesprĂ€ch mit den Eltern FĂ€llt eine Schulbegleitung aus, ist das fĂŒr alle Beteiligten eine belastende Situation. Suchen Sie daher umgehend das GesprĂ€ch mit den Eltern. KlĂ€ren Sie die ZustĂ€ndigkeiten Wichtig ist, dass Sie im GesprĂ€ch mit den Eltern besprechen, welche Möglichkeiten es gibt, die Situation fĂŒr die betroffene SchĂŒlerin / den betroffenen SchĂŒler zu lösen. Dazu mĂŒssen Sie zunĂ€chst einmal die ZustĂ€ndigkeiten
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