
Als Rechtsanwältin stelle ich fest, dass seit der Corona-Pandemie die Anzahl der Trennungen und Scheidungen erheblich zunimmt. Das gilt für alle Familien, allerdings sind vielfach Familien mit Kindern mit Behinderung betroffen. Offenbar sind die Belastungen, die auf die betroffenen Familien einwirken, zu groß, als dass die Beziehung der Eltern dem standhält. Häufig sind die Eltern nach einer – frischen – Trennung extrem zerstritten, sodass eine konstruktive Kommunikation mit beiden kaum möglich ist. Informieren Sie sich hier, welche Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung von Eltern für die Schule hat. praxisbeispielCarla ist 8 Jahre alt und besucht die 3. Klasse der örtlichen Grundschule. Sie hat Trisomie 21 und wird im Unterricht von einer Schulbegleitung unterstützt. Der Klassenlehrerin fällt auf, dass Carla in letzter Zeit sehr traurig und in sich gekehrt ist. Als sie die Mutter hierauf anspricht, meint diese, das könne schon sein. Ihr Mann habe die Familie verlassen und melde sich seit 3 Monaten nicht. Auch zahle er keinen Unterhalt, sodass sie auch finanzielle Schwierigkeiten habe. Die Klassenlehrerin ist betroffen und überlegt, welche Auswirkungen diese Neuigkeiten auf Carlas Schulalltag hat. 1. Trennung oder Scheidung ändert nichts am Sorgerecht Auch wenn Eltern sich trennen oder sich scheiden lassen, ändert das grundsätzlich nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Das heißt: Die Eltern üben weiterhin das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. Behauptet ein Elternteil, das alleinige Sorgerecht zu haben, sollten Sie vorsichtig sein und diese Behauptung nicht ohne Weiteres glauben. Denn der Entzug des Sorgerechts ist in Deutschland sehr selten. Daher mein Rat: Lassen Sie sich die Entscheidung des Familiengerichts zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts zeigen, und achten Sie auf den sogenannten Rechtskraftvermerk, also einen Stempel, aus dem sich ergibt, dass die Entscheidung rechtskräftig ist und nicht mehr mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann. 2. In Alltagsfragen entscheidet der Elternteil,
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