
Sicher kennen Sie dieses Phänomen auch aus Ihrer Schulpraxis: Eine Kollegin meldet sich für die ersten beiden Unterrichtsstunden ab, weil ein Arztbesuch ansteht. Dies sorgt nicht nur bei Ihnen als Schulleitung für Verärgerung, weil Sie kurzfristig eine Vertretung organisieren müssen. Auch jede/r andere aus Ihrem Kollegium wird sich fragen, warum er/sie sich Arzttermine auf den Nachmittag legt, während andere während des Unterrichts zum Arzt gehen. Was erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel aus dem Schulalltag: Claudia Mertens kommt erst nach der großen Pause Claudia Mertens unterrichtet montags zum Unterrichtsbeginn eine Doppelstunde Mathematik in der Klasse 6b des Mainzer Gutenberg-Gymnasiums. Am 27.09.2021 hinterlässt sie um 7:15 Uhr eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Schulsekretariats. Sie teilt mit, dass sie heute früh zu einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung ihrer Frauenärztin nach Wiesbaden fahre und erst nach der großen Pause zum Unterricht erscheinen werde. Schulsekretärin Gitta Klein hört die Nachricht um 7:30 Uhr ab und teilt die Abmeldung der Schulleitung mit. Schulleiterin Dagmar Hausmann bittet Claudia Mertens nach Unterrichtsschluss zu einem Gespräch. Sie macht ihr eindringlich klar, dass Unterrichtsausfälle wegen eines Arztbesuchs nicht hinnehmbar sind. Sie müsse ihre Arzttermine zukünftig anders planen. Rechtlicher Hintergrund zu Arztbesuchen während des Unterrichts Grundsätzlich gilt, dass Arztbesuche Privatsache sind. Deshalb gibt es prinzipiell keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung zum Zweck eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit. Nur im Ausnahmefall dürfen Arztbesuche während der Arbeitszeit erledigt werden. Hier kommt es auf die Dringlichkeit und die Frage an, ob der Arztbesuch unvermeidbar ist und überhaupt zu einem anderen Tageszeitpunkt wahrgenommen werden kann. Ist eine solche Dringlichkeit gegeben, gibt es auch weiterhin einen Vergütungsanspruch (vgl. § 616 BGB). Tarifverträge können etwas Abweichendes regeln. Das ist zu tun: Informieren Sie Ihre Lehrkräfte, Sekretariat und Hausmeister Klären Sie das Kollegium darüber auf, was für Arztbesuche während der
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