„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Wer für Mehrarbeit keinen Freizeitausgleich nehmen kann, dem steht ein finanzieller Ausgleich zu.
Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall Zwei pensionierte Lehrer klagten auf Bezahlung sogenannter „Bugwellenstunden“. Diese hatten sie zusätzlich zu ihrem regulären Unterrichtsdeputat gehalten. Ein dienstrechtlicher Zeitausgleich war jedoch nicht möglich. Beide
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Digiscreen – und Ihre Lerninhalte werden anschaulicher

Konkret geht es darum, dass Sie auf Ihrer digitalen Tafel schnell Objekte wie einen Timer, eine Lernampel oder Arbeitsanweisungen einblenden können. Das kann auch Digiscreen und – wie ich finde – noch

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Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden