Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
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Teaser
Mit diesem Schul-Hygieneplan machen Sie zukünftigen Infektionswellen das Leben schwer

Das Coronavirus hat uns bewusst gemacht, wie sehr die Qualität unseres Miteinanders von gesundheitlichen Rahmenbedingungen abhängt. Nehmen Sie die derzeitige Zwangspause zum Anlass, Ihre Schule mit einem Hygieneschutzplan so sicher

„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall