Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
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Jonathan Harder ist Grundschullehrer und war auf der Suche nach einer Möglichkeit, wie seine Lernenden selbstgesteuert Diktate schreiben und dann ihre Rechtschreibkompetenzen abprüfen können. Dabei wollte er der Heterogenität seiner

Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal