Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
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Geschichte nachspielbar: Mit „Bronzeon“ lernen Ihre Schülerinnen und Schüler das Leben in der Bronzezeit kennen

In diesem Artikel geht es um ein Geschichtsthema, nämlich das Bronzezeitalter. Im Lernspiel „Bronzeon“ lernen Ihre Schülerinnen und Schüler (SuS) basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen das Leben während der

Lärm vom Schulsport muss von den Nachbarn hingenommen werden

Handlungsempfehlung Haben Sie lärmempfindliche Nachbarn in der Nähe Ihrer Schule, können Sie mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts Neustadt gut Vorwürfen der Lärmbelästigung entgegentreten. Der konkrete Fall Die klagenden Eheleute bewohnen