Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Verfassungsfeindliche Äußerungen sind mit der Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst unvereinbar.
Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal mit der Bezeichnung „Der Volkslehrer“. Darin veröffentlichte er Videos, in denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage gestellt und verächtlich gemacht wurde. Das Land
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Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein