Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Verfassungsfeindliche Äußerungen sind mit der Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst unvereinbar.
Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal mit der Bezeichnung „Der Volkslehrer“. Darin veröffentlichte er Videos, in denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage gestellt und verächtlich gemacht wurde. Das Land
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Medizinische Hilfsmaßnahmen ja – Aber nur in engen Grenzen

In der schulischen Praxis dürften Sie häufiger mit dem Wunsch, medizinische Hilfsmaßnahmen durchzuführen, konfrontiert werden. Echte medizinische Eingriffe dürfen nur von geschultem Fachpersonal vorgenommen werden. Hilfsmaßnahmen können jedoch auch von

Pädagoge darf aus Notwehr Ohrfeige erteilen

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