Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Verfassungsfeindliche Äußerungen sind mit der Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst unvereinbar.
Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal mit der Bezeichnung „Der Volkslehrer“. Darin veröffentlichte er Videos, in denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage gestellt und verächtlich gemacht wurde. Das Land
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Die Höherstufung der Kfz-Versicherung wird nach einem Unfall im Dienst nicht ersetzt

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