Die Nichtberücksichtigung einer Auslandstätigkeit kann diskriminierend sein

Für die Gehaltseinstufung von Lehrkräften wird Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber privilegiert.
Handlungsempfehlung Eine Auslandstätigkeit darf nicht zu Gehaltseinbußen nach der Rückkehr in den deutschen Schuldienst führen. Dies hat das BAG erkannt. Eine klare Entscheidung des EuGH ist zu erwarten. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war von 1997 bis 2014 ununterbrochen in Frankreich tätig. Ein knappes halbes Jahr nach dem Ende der Tätigkeit im Ausland trat die
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Erarbeitung Ihres Medienentwicklungsplanes – 3 Tipps zur Vorbereitung, die Sie unbedingt beachten sollten

Ein durchdachter Medienentwicklungsplan ist Kernbestandteil und Grundvoraussetzung zur erfolgreichen Förderung durch den DigitalPakt. Sollten Sie Ihre Unterlagen zur Förderung noch nicht erstellt und eingereicht haben, ist es Ihre Aufgabe als Schulleiter, alle daran beteiligten Personen

Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall