Die Nichtberücksichtigung einer Auslandstätigkeit kann diskriminierend sein

Für die Gehaltseinstufung von Lehrkräften wird Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber privilegiert.
Handlungsempfehlung Eine Auslandstätigkeit darf nicht zu Gehaltseinbußen nach der Rückkehr in den deutschen Schuldienst führen. Dies hat das BAG erkannt. Eine klare Entscheidung des EuGH ist zu erwarten. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war von 1997 bis 2014 ununterbrochen in Frankreich tätig. Ein knappes halbes Jahr nach dem Ende der Tätigkeit im Ausland trat die
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„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall