Die Schule muss Schüler mit erforderlichen Computern ausstatten

Im Zweifel sind Schulcomputer für die Erledigung von Hausaufgaben zur Verfügung zu stellen.
Handlungsempfehlung Erteilt eine Schule Hausaufgaben, die nur mithilfe eines PCs erledigt werden können, ist die Schule dafür verantwortlich, einen entsprechenden PC zur Verfügung zu stellen. Der konkrete Fall Der Kläger besuchte die 6. Klasse eines Berliner Gymnasiums. Beim Jobcenter beantragte er die Kostenübernahme für einen internetfähigen Computer nebst Tastatur und Monitor. Er benötige einen PC
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Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen